Wichtige Informationen zur bevorstehenden Stichwahl und Briefwahl am 28.9.2025
Da bei der Oberbürgermeisterwahl am Sonntag, 14. September, keine Kandidatin und kein Kandidat die erforderliche Mehrheit der gültigen Stimmen erreichen konnte, findet am Sonntag, den 28.9.2025, eine entscheidende Stichwahl statt. Die Bevölkerung Bielefelds ist aufgerufen, erneut zur Wahlurne zu treten, um das künftige Stadtoberhaupt zu bestimmen. Die ursprünglich für die Hauptwahl am 14. September versandten Wahlbenachrichtigungen behalten für die Stichwahl ihre volle Gültigkeit.
Beantragung der Briefwahlunterlagen
Wer für die bevorstehende Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragen möchte, hat dazu noch bis einschließlich Freitag, den 26.9.2025, um 15.00 Uhr, die Möglichkeit. Die etablierten Wege der Antragstellung bleiben unverändert. Angesichts der knappen Zeit empfiehlt das Wahlteam jedoch dringend eine Briefdirektwahl. Anträge können weiterhin per E-Mail an briefwahl@bielefeld.de gestellt werden. Eine elektronische Beantragung über das Serviceportal via Onlineformular ist ab sofort bis Dienstag, den 23.9.2025, 12.00 Uhr, möglich. Eine telefonische Beantragung ist hingegen ausgeschlossen.
Wahlberechtigte, die bereits im Vorfeld die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl mit beantragt hatten, erhalten diese voraussichtlich ab Donnerstag, 18. September, per Post an die im Antrag hinterlegte Adresse, sobald die Stimmzettel im Wahlteam eintreffen. Wurde bei der ersten Beantragung keine gesonderte Angabe zur Stichwahl gemacht, erfolgt kein automatischer Versand der Unterlagen.
Es wird nachdrücklich geraten, die Stimmabgabe nach Erhalt der Briefwahlunterlagen umgehend vorzunehmen und den ausgefüllten Wahlbrief mit dem unterschriebenen Wahlschein und dem Stimmzettel im Stimmzettelumschlag unverzüglich an das Wahlteam zurückzusenden, um eine rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten.
Briefdirektwahl in verschiedenen Dienststellen
Ab Montag, den 22.9.2025, steht den Bürgerinnen und Bürgern zusätzlich die Möglichkeit der Briefdirektwahl in ausgewählten Dienststellen während der regulären Öffnungszeiten offen. Diese Option ist besonders für diejenigen gedacht, die kurzfristig entscheiden oder die Briefwahl persönlich abgeben möchten. Die Anlaufstellen umfassen die Stadtbibliothek am Neumarkt 1 sowie die Bezirksämter Brackwede (Pavillon, Germanenstraße 22), Heepen (Salzufler Straße 13), Jöllenbeck (Amtsstraße 13), Senne (Windelsbleicher Straße 242) und Sennestadt (Sennestadthaus, Lindemann-Platz 3). Eine detaillierte Übersicht der Öffnungszeiten ist im Serviceportal unter service.bielefeld.de und auf www.bielefeld.de/dienststellen abrufbar.
Ein besonderer Vorteil ist, dass die Briefdirektwahl in jedem Stadtbezirk erfolgen kann und nicht an den Wohnort der antragstellenden Person gebunden ist. Für die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist die Vorlage eines amtlichen Identitätsdokuments (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich.
Briefwahl für andere Personen beantragen
Wer den Briefwahlantrag für eine andere Person stellen möchte, muss zwingend eine ausdrücklich hierfür ausgestellte, schriftliche Vollmacht vorlegen. Der entsprechende Vordruck für einen Antrag mit Vollmacht ist praktischerweise auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Im Falle von Eheleuten ist zu beachten, dass jeder entweder einen eigenen Wahlscheinantrag stellen oder die Beantragung durch den Partner mittels einer entsprechenden Vollmacht erfolgen muss. Pro Bevollmächtigung dürfen maximal vier Wahlberechtigte vertreten werden.
Weitere Informationen zur Stichwahl
Weitere umfassende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Stichwahl stehen auf der offiziellen Webseite der Stadt Bielefeld unter www.bielefeld.de/wahlen zur Verfügung.