Sperrmüllabholung in Bielefeld wird günstiger und flexibler

31. Juli 2026 | Kurz notiert

Umweltbetrieb Bielefeld passt Gebührenordnung an

Bielefeld (bi) – Ab Sonntag, 2.8.2026, profitieren Bielefelder Haushalte von einer günstigeren und flexibleren Sperrmüllabholung. Der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) hat seine Entgeltordnung angepasst.

Neue Preisgestaltung

Der Grundpreis für die Abholung von bis zu vier Kubikmetern Sperrgut sinkt von 28,00 € auf 25,00 €. Neu ist auch die Möglichkeit, größere Mengen zu bestellen. Die neue Preisstaffelung: 4 m³ für 25 €, 8 m³ für 50 €, 12 m³ für 75 € und 16 m³ für 100 €.

Ziele der Anpassung

Ziel der Preisanpassung ist weiterhin die Förderung einer geordneten Sperrmüllabholung. Dies unterstützt die effiziente Materialtrennung und schützt die Umwelt. Gleichzeitig soll damit der illegalen Müllentsorgung, die mit hohen Bußgeldern belegt ist, entgegengewirkt werden.

Geänderte Bereitstellungszeiten

Eine weitere Änderung betrifft die Bereitstellungszeiten: Sperrgut muss künftig erst ab 7.00 Uhr am Abholtag an der Straße stehen. Es gilt weiterhin die Regel, dass Gegenstände so platziert werden müssen, dass keine Behinderung von Fußgängern, Radfahrern oder dem Straßenverkehr entsteht.

Weitere Informationen

Für Details zur Mengenermittlung oder erlaubten Gegenständen bietet die Stadt umfangreiche Informationen und einen Sperrgutrechner unter www.bielefeld.de/sperrmuell an.

Häufig gestellte Fragen

Wann treten die neuen Regelungen zur Sperrmüllabholung in Kraft?

Die neuen Regelungen für die Sperrmüllabholung in Bielefeld treten am Sonntag, 2. August 2026, in Kraft.

Wie ändern sich die Kosten für die Sperrmüllabholung?

Der Grundpreis für die Abholung von bis zu vier Kubikmetern Sperrgut sinkt von 28,00 € auf 25,00 €. Es gibt zudem neue Preisstaffelungen für größere Mengen: 4 m³ für 25 €, 8 m³ für 50 €, 12 m³ für 75 € und 16 m³ für 100 €.

Was ist bezüglich der Bereitstellungszeiten zu beachten?

Sperrgut darf künftig erst ab 7.00 Uhr am Abholtag an der Straße stehen. Es muss weiterhin so platziert werden, dass Fußgänger, Radfahrer und der Straßenverkehr nicht behindert werden.

Wer ist für die Anpassung der Gebührenordnung verantwortlich?

Der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) hat seine Entgeltordnung für die Sperrmüllabholung angepasst.

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