Krankenkassen-Zusatzbeitrag: Was Versicherte jetzt beachten müssen
Gesetzlich Versicherte müssen sich eigenverantwortlich über Änderungen ihres Krankenkassen-Zusatzbeitrags informieren. Die individuelle Benachrichtigung über Beitragserhöhungen und das Sonderkündigungsrecht entfiel Ende Juli. Eine regelmäßige Eigenprüfung ist nun entscheidend. Die Verbraucherzentrale empfiehlt monatliche Kontrollen der Kassen-Websites sowie der Gehalts- oder Beitragsabrechnungen, um das Sonderkündigungsrecht fristgerecht zu nutzen. Der GKV-Spitzenverband bietet online eine Übersicht. Ein steigender Zusatzbeitrag kann den Nettoverdienst mindern oder die Beitragszahlung bei Selbstständigen direkt beeinflussen.
Sonderkündigungsrecht – Fristen beachten!:
Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen bleibt bestehen, unabhängig von der Bindungsfrist. Schnelles Handeln ist gefragt: Die neue Krankenkasse muss spätestens zum Monatsende der Erhöhung gewählt werden. Der tatsächliche Wechsel erfolgt zum übernächsten Kalendermonat; der erhöhte Beitrag ist bis dahin weiterzuzahlen.
Kassenwahl – Mehr als nur der Preis:
Ein Wechsel sollte nicht allein am Zusatzbeitrag festgemacht werden. Leistungen, Bonusprogramme, Wahltarife und der Service sind wichtige Vergleichskriterien. Für Arbeitnehmer und Rentner relevant: Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger übernehmen die Hälfte des Zusatzbeitrags.
Einfacher Wechsel:
Der Krankenkassenwechsel ist unkompliziert: Kündigung der alten Kasse nicht nötig. Es genügt, die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse zu beantragen; diese übernimmt alle Formalitäten. Fristeinhaltung für das Sonderkündigungsrecht ist entscheidend. Bei Fristversäumnis ist ein Wechsel erst nach zwölf Monaten möglich.
Weiterführende Informationen:
• Alles zum Krankenkassenwechsel: www.verbraucherzentrale.nrw/node/13883
• Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes:
www.gkv-spitzenverband.de/service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp
• Krankenkassen vergleichen: www.test.de/Krankenkassenvergleich-1801418-tabelle/
• Mehr zu Zusatzversicherungen: www.verbraucherzentrale.nrw/node/10425
Häufig gestellte Fragen
Warum müssen Versicherte sich jetzt selbst über Zusatzbeiträge informieren?
Die individuelle Benachrichtigung über Beitragserhöhungen und das Sonderkündigungsrecht durch die Krankenkassen entfiel Ende Juli. Daher müssen gesetzlich Versicherte nun eigenverantwortlich die Änderungen ihres Krankenkassen-Zusatzbeitrags prüfen.
Wie können Versicherte ihren Krankenkassen-Zusatzbeitrag überprüfen?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt monatliche Kontrollen der Websites der Krankenkassen sowie der Gehalts- oder Beitragsabrechnungen. Auch der GKV-Spitzenverband bietet online eine Übersicht.
Wie nutze ich das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung?
Das Sonderkündigungsrecht bleibt bei Beitragserhöhungen bestehen, unabhängig von der Bindungsfrist. Eine neue Krankenkasse muss spätestens zum Monatsende der Erhöhung gewählt werden. Der tatsächliche Wechsel erfolgt zum übernächsten Kalendermonat, bis dahin ist der erhöhte Beitrag weiterzuzahlen.
Worauf sollte man bei der Wahl einer neuen Krankenkasse achten?
Ein Wechsel sollte nicht allein am Zusatzbeitrag festgemacht werden. Wichtige Vergleichskriterien sind auch Leistungen, Bonusprogramme, Wahltarife und der Service der Krankenkasse. Für Arbeitnehmer und Rentner relevant ist, dass Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger die Hälfte des Zusatzbeitrags übernehmen.

