Berufsausbildungsbeihilfe bietet finanzielle Unterstützung

24. Juli 2026 | Kurz notiert

Eine Ausbildung darf nicht am Geld scheitern

Die Agentur für Arbeit bietet mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) finanzielle Unterstützung für Auszubildende, um sicherzustellen, dass eine qualifizierte Ausbildung nicht an finanziellen Problemen – wie etwa der Finanzierung einer eigenen Wohnung – scheitert.

Wer hat Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe?

Wichtig ist, dass es sich um eine berufliche Erstausbildung handelt, die in einem anerkannten Ausbildungsberuf in betrieblicher oder überbetrieblicher Form stattfindet. Zudem darf der oder die Auszubildende nicht bei den Eltern wohnen und die Ausbildungsstätte darf nicht in einer angemessenen Zeit von der elterlichen Wohnung aus erreichbar sein. Als angemessen gilt eine Fahrzeit von zwei Stunden für die Hin- und Rückfahrt. Letzteres ist unerheblich bei Auszubildenden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verheiratet sind oder die Sorge für mindestens ein Kind tragen.

Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe

Bei der Berufsausbildungsbeihilfe errechnet sich der Bedarf für den Lebensunterhalt und die Ausbildung nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben. So wird etwa das Einkommen des Auszubildenden angerechnet, aber auch das Einkommen der Eltern und gegebenenfalls des Ehepartners oder der Ehepartnerin. Schnell, einfach und unverbindlich kann unter www.babrechner.arbeitsagentur.de geprüft werden, ob ein Anspruch besteht und sich ein Antrag lohnt.

Weitere Informationen und Antragstellung

Weitere Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab. Hier kann auch gleich online der Antrag gestellt werden. Alternativ können die Antragsunterlagen unter Tel. 0800 4555 500 angefordert werden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine finanzielle Unterstützung der Agentur für Arbeit für Auszubildende, um zu verhindern, dass eine qualifizierte Ausbildung an finanziellen Problemen scheitert.

Welche Voraussetzungen müssen für die Berufsausbildungsbeihilfe erfüllt sein?

Anspruch auf BAB besteht, wenn es sich um eine berufliche Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf handelt. Zudem darf der oder die Auszubildende nicht bei den Eltern wohnen, es sei denn, die Ausbildungsstätte ist von dort nicht in einer angemessenen Zeit (Fahrzeit von zwei Stunden für Hin- und Rückfahrt) erreichbar. Diese Bedingung gilt nicht für Auszubildenden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verheiratet sind oder ein Kind versorgen.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe?

Bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe wird der Bedarf für den Lebensunterhalt und die Ausbildung nach gesetzlichen Vorgaben ermittelt. Angerechnet werden dabei das Einkommen des Auszubildenden sowie gegebenenfalls das Einkommen der Eltern und des Ehepartners oder der Ehepartnerin.

Wo kann ich prüfen, ob ich Anspruch auf BAB habe oder einen Antrag stellen?

Ein Anspruch kann schnell und unverbindlich unter www.babrechner.arbeitsagentur.de geprüft werden. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Online-Antragstellung finden sich unter www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab. Antragsunterlagen können auch telefonisch unter 0800 4555 500 angefordert werden.

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