Anzeige

Feuerwerksverkauf startet am 29.12.2025

22. Dez. 2025 | Überregionales

Bezirksregierung kontrolliert im Einzelhandel

Start des Feuerwerksverkaufs und Kontrollen

Detmold. Raketen und Böller gehören für viele Menschen in Ostwestfalen-Lippe fest zum Jahreswechsel dazu. Der diesjährige Feuerwerksverkauf beginnt am Montag, den 29.12.2025, und endet am Mittwoch, den 31.12.2025. Die Bezirksregierung wird Kontrollen des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk im Einzelhandel vor Ort durchführen.

Vorschriften für Händler und Kennzeichnung

Zum Schutz der Beschäftigten und Kunden sind der Verkauf und die Lagerung in den Geschäften gesetzlich geregelt. Bestimmte Höchstmengen dürfen nicht überschritten werden. Händler dürfen nur zugelassene Feuerwerkskörper verkaufen. Die Feuerwerkskörper müssen mit der von der Zulassungsstelle vergebenen Registriernummer und mit dem CE-Zeichen gefolgt von einer vierstelligen Nummer gekennzeichnet sein.

Beispiel: 0589-F2-1234

                CE 0589

Anzeigepflicht und Überprüfung

Händler müssen den erstmaligen Verkauf von Feuerwerkskörpern oder Änderungen der betrieblichen Verantwortlichkeiten der Bezirksregierung schriftlich anzeigen. Dazu kann ein entsprechendes Formular im Internet unter www.arbeitsschutz.nrw.de/antraege-formulare-hinweise genutzt werden.

Neben der korrekten Kennzeichnung der Feuerwerkskörper und dem Vorliegen der Verkaufsanzeige wird die Bezirksregierung die höchstzulässigen Lagermengen und die Lagerbedingungen wie beispielsweise das Freihalten von Fluchtwegen und Brandschutzmaßnahmen überprüfen. Bei gravierenden Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen drohen den Händlern Bußgelder. Das Überschreiten der höchstzulässigen Lagermengen stellt zudem eine Straftat dar.

Feuerwerkskategorien und Regeln

Für das Silvesterfeuerwerk bietet der Handel Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und der Kategorie 2 an. Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie 1 gehören beispielsweise Knallerbsen, Knallerhits, Knallteufel oder Silberregen. Diese dürfen nicht an Jugendliche unter zwölf Jahren verkauft werden. Eltern sollten ihre Kinder diese Knaller sicherheitshalber nicht ohne Aufsicht durch Erwachsene abbrennen lassen.

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur von Erwachsenen abgebrannt werden. Bei Feuerwerk der Kategorie 2 ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten.

Sicherheitstipps für Verbraucher

Damit die Freude am Feuerwerk nicht getrübt wird, sollten Verbraucher vor Gebrauch unbedingt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitshinweise beachten.

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es unter:

https://www.arbeitsschutz.nrw.de/fachthemen/fachthemen-von-z/sprengstoff/feuerwerkskoerper

und

https://www.lia.nrw.de/_media/pdf/service/Publikationen/lia_tipp/LIA_tipp_silvester_verbraucher.pdf

Teilen:
Facebook
Whatsapp
Twitter
×

DasBlatt Newsletter

Bleiben Sie informiert!

Alle 2 Wochen lokale Neuigkeiten
Interessante Kleinanzeigen
50% Rabatt-Gutschein als Willkommensgeschenk
Jederzeit kündbar

Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Datenschutzerklärung

Anzeige