
Die Betreuung von erkrankten Kindern ist immer noch Frauensache. Foto: AOK/Colourbox/hfr
Care-Arbeit in Familien weiterhin ungleich verteilt
Kreis Lippe / Bielefeld. Wenn Kinder erkranken, fällt die Betreuung noch immer überwiegend Frauen zu. Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) für das Jahr 2025 unterstreicht diese Ungleichheit deutlich. Im Kreis Lippe wurden lediglich 30,5 Prozent aller Kinderkrankentage von männlichen AOK-Mitgliedern beantragt. In Bielefeld lag dieser Anteil mit 28,9 Prozent sogar noch niedriger.
Demgegenüber nahmen Frauen im selben Zeitraum 69,5 Prozent (Lippe) bzw. 71,1 Prozent (Bielefeld) der Kinderkrankentage in Anspruch. Insgesamt wurden im Kreis Lippe 4.479 und in Bielefeld 2.456 Kinderkrankengeld-Fälle bearbeitet. Matthias Wehmhöner, AOK-Serviceregionsleiter, kommentiert: „Dass Kinderkrankentage auch 2025 noch überwiegend von Frauen genommen werden, zeigt, wie ungleich die Care-Arbeit in Familien weiterhin verteilt ist.“ Er betont die Wichtigkeit des Kinderkrankengeldes als Instrument, um Eltern und Alleinerziehenden finanzielle Nachteile bei der Betreuung zu ersparen.
Gleicher Anspruch, ungleiche Realität
Rechtlich steht der Anspruch auf Kinderkrankentage jedem gesetzlich versicherten Elternteil gleichermaßen zu. „Eltern sollen frei entscheiden können, wer das kranke Kind zu Hause betreut“, so Wehmhöner. Pro Kind und Elternteil sind regulär 15 Arbeitstage pro Jahr vorgesehen, für Alleinerziehende 30 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch entsprechend. Ein ärztliches Attest ist stets Voraussetzung. Die Leistung wurde bereits 1974 eingeführt.
Finanzielle Unterstützung mit Einschränkungen
Das Kinderkrankengeld soll den Verdienstausfall ausgleichen. Arbeitgeber müssen Mitarbeitende freistellen; springt das Gehalt nicht fort, übernehmen Krankenkassen. „Wir unterstützen Eltern mit dem Kinderkrankengeld“, erklärt Wehmhöner. Wichtig ist jedoch: Anders als bei eigener Krankheit, kommt es bereits ab dem ersten Tag zu Lohneinbußen, da lediglich 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Gehalts gezahlt werden. Der maximale Brutto-Anspruch ist auf 135,63 € pro Tag gedeckelt, und es werden Beiträge zu Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Unkompliziertes Antragsverfahren
Für die Beantragung ist ein ärztliches Attest bei der Krankenkasse einzureichen. AOK-Versicherten steht der Vordruck online unter www.aok.de/nw oder im Online-ServiceCenter ‚Meine AOK‚ zur Verfügung. Dort lässt sich auch der Bearbeitungsstatus verfolgen.

