
Übersicht der Kulturförderung des LWL
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) informiert:
Münster. Von Fahrtkostenerstattung für Schulen über Förderung von Publikationen und kleineren Kulturvorhaben bis hin zu großen Projektförderungen – der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) unterstützt Kulturschaffende und Kulturinteressierte in der Region mit insgesamt fünf Fördertöpfen. So stehen jedes Jahr über zwei Millionen Euro für die Kulturszene und ihre Besuchenden in Westfalen-Lippe zur Verfügung.
„Der LWL bietet so Planungssicherheit und unterstützt damit nachhaltig die Entwicklung kultureller Lebensqualität in den ländlichen und urbanen Regionen“, so Dr. Georg Lunemann, der Direktor des LWL.
Um den verschiedenen Ausrichtungen, Kulturakteur:innen und finanziellen Grundlagen der Kulturszene gerecht zu werden, hat der LWL seinen Förderbereich in den vergangen Jahren um zwei neue Fonds erweitert und mit mehr Fördermitteln auf die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen reagiert. Mit thematischen Förderschwerpunkten trägt die LWL-Kulturstiftung zu aktuellen Diskursen bei.
„Gesellschaftlicher Wandel braucht eine Kulturpolitik, die aktuelle Themen aufgreift. Als verlässlicher Förderpartner ermöglicht der LWL Freiräume für Neues und setzt Impulse für heutige und künftige Herausforderungen unseres Zusammenlebens“, so LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger.
Eine Grafik sowie die Internetseiten geben einen ersten schnellen Überblick, welcher Fonds was fördert und wer wie Anträge stellen kann. Für weitere Informationen oder spezielle Fragen bietet der LWL persönliche Beratung durch die jeweiligen Ansprechpartner:innen an. Alle Anträge können online gestellt werden.
Mindesthonorare für professionelle freischaffende Künstlerinnen und Künstler
Um die künstlerische und kreative Arbeit freischaffender Akteurinnen und Akteure angemessen zu vergüten, gilt für alle Förderungen des LWL die Berücksichtigung von Mindesthonoraren für professionelle freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die an einem Projekt beteiligt sind. Nähere Informationen dazu finden sich auf den jeweiligen Internetseiten der einzelnen Fördertöpfe.
LWL-Mobilitätsfonds: Fahrtkostenförderung für Schulen, OGS, Kitas und Kindergärten
Schon ein Museumsbesuch mit der Schule, der Offenen Ganztagsschule (OGS), der Kindertagesstätte (Kita) oder dem Kindergarten kann individuelles Interesse an Kultur wecken. Ergänzend zum freien Eintritt in die Museen der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland (LVR) können Bildungseinrichtungen aus Westfalen-Lippe die Fahrtkosten für Ausflüge zu LWL-Museen und ausgewählten Erinnerungsorten in der Region über den LWL-Mobilitätsfonds erstattet bekommen. Auch Fahrten zu Museen des LVR und Partnermuseen werden unterstützt. Die Antragstellung ist jederzeit bis zur Ausschöpfung des Etats von jährlich 450.000 Euro möglich.
Informationen im Internet: www.lwl-kultur.de/de/mobilitatsfonds



