ACE-Kreis Ostwestfalen-Lippe
Bielefeld (ACE). Der ACE empfiehlt, die Notfallausrüstung im Auto zu überprüfen. Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste sind Pflicht; zusätzliche Hilfsmittel können im Ernstfall entscheidend sein. ACE-Experte Christoph Birnstein gibt Tipps.
Verbandskasten muss aktuell sein
Jedes Auto benötigt einen Verbandskasten. Die 2022 überarbeitete Norm DIN 13164 schreibt u.a. zwei medizinische Gesichtsmasken vor; ältere Kästen sollten entsprechend ergänzt werden. Wichtig: Inhalt regelmäßig auf Mindesthaltbarkeitsdatum prüfen und abgelaufene Materialien ersetzen, um Verwarngeld und Beanstandungen bei der Hauptuntersuchung zu vermeiden. Motorräder sind nicht verpflichtet, einen Verbandskasten mitzuführen, ein kleines Erste-Hilfe-Set ist jedoch empfehlenswert.
Warnweste am besten für alle Sitzplätze
Eine Warnweste pro Auto ist Pflicht, der ACE empfiehlt jedoch für jeden Sitzplatz eine, um die Sichtbarkeit aller Insassen zu gewährleisten. Für Motorradfahrende nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen (oder tragen). Beim Kauf auf Prüfnorm DIN EN 20471, gute Reflektion und ausreichende Größe achten.
Warndreieck zum Schutz vor Auffahrunfällen
Das Warndreieck ist ein Pflicht-Hilfsmittel zur Unfallverhütung. Es muss rückstrahlend, tragbar und standsicher (Norm ECE R27) sein und im Notfall aufgestellt werden. Tipp: Aufbau üben. Für Motorräder nicht verpflichtend, für Quads und Pkw aber schon.
Nützliche Extras: Nothammer, Gurtschneider & Feuerlöscher
Zusätzlich zur Pflichtausstattung empfiehlt der ACE weitere Hilfsmittel. Ein Nothammer rettet Leben, funktioniert aber nur bei ESG-Glas (Kennzeichnung „ESG“ oder „tempered“). Ein Gurtschneider hilft bei blockierten Gurten. Ein gesicherter Feuerlöscher kann Entstehungsbrände eindämmen. Die V16-Warnleuchte ist in Deutschland eine sinnvolle Ergänzung zum Warndreieck (ersetzt es aber nicht), in Spanien ab 2026 ausreichend.
Wichtig: Die Notfallausstattung muss immer griffbereit sein, um im Ernstfall schnell helfen zu können.
