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Stadt Oerlinghausen informiert:
Bekanntmachung der Kurgebietssatzung
Die öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vor Erlass der Satzung der Stadt Oerlinghausen über die Festlegung des Kurgebietes gemäß § 3 Nr. 1 KOG NRW hängt in der Zeit vom 7.9.2026 – 8.10.2026 an der Bekanntmachungstafel im Rathaus der Stadt Oerlinghausen, Rathausplatz 1 aus. Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann in diesem Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Oerlinghausen unter Bekanntmachungen aufgerufen werden.
Öffentliche Auslage und Beteiligung
Die öffentliche Auslage beginnt am 8.9.2026 und endet am 8.10.2026. Während dieser Zeit kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Satzung im Rathaus der Stadt Oerlinghausen informieren und zum Verfahren äußern.
Online-Einsicht der Unterlagen
Die Unterlagen können auch auf der Homepage unter: www.oerlinghausen.de/de/bergstadt/stadtportraet/stadtplanung.php eingesehen werden.
Häufig gestellte Fragen
Wann und wo kann man die Bekanntmachung einsehen?
Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Oerlinghausen zur Kurgebietssatzung hängt vom 7.9.2026 bis 8.10.2026 an der Bekanntmachungstafel im Rathaus, Rathausplatz 1, aus.
Worum geht es bei der öffentlichen Bekanntmachung?
Es handelt sich um die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange vor dem Erlass der Satzung zur Festlegung des Kurgebietes gemäß § 3 Nr. 1 KOG NRW.
Wie kann man sich zum Verfahren äußern?
Jedermann kann sich vom 8.9.2026 bis 8.10.2026 im Rathaus der Stadt Oerlinghausen über die Ziele und Zwecke der Satzung informieren und zum Verfahren äußern.
Wo sind die vollständigen Unterlagen online verfügbar?
Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung und die Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Oerlinghausen unter „Bekanntmachungen“ sowie unter www.oerlinghausen.de/de/bergstadt/stadtportraet/stadtplanung.php eingesehen werden.

