Schiedsamt zu vergeben
Suche nach einer neuen Schiedsperson
Bad Salzuflen. Damit auch künftig mehr Streitigkeiten außergerichtlich durch eine Einigung beigelegt werden können, sucht die Stadt Bad Salzuflen zum 1.7.2026 eine neue Schiedsperson. Aufgabe der engagierten Bürgerin bzw. des engagierten Bürgers ist, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines vollstreckbaren Vergleichs einvernehmlich zu beenden. Die ehrenamtliche Tätigkeit leistet damit einen wichtigen Beitrag zum sozialen Miteinander in der Salzestadt.
Voraussetzungen und Wahlverfahren
Juristische Fachkenntnisse sind für das Schiedsamt nicht erforderlich; dieses wird in speziellen Schulungen vermittelt. Die Wahl der Schiedsperson erfolgt für jeweils fünf Jahre durch den Rat der Stadt Bad Salzuflen und wird anschließend vom Amtsgericht bestätigt. Eine Wiederwahl ist möglich. Gesucht wird eine person mit Wohnsitz in dem Schiedsbezirk I (Stadt Bad Salzuflen I, Wüsten, Lockhausen, Biemsen-Ahmsen), die zwischen 25 und 75 Jahre alt ist und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt. Gefordert ist des Weiteren ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsfähigkeit.
Bewerbung und Kontakt
Interessierte Personen senden ihre schriftliche Bewerbung unter Beifügung eines Lebenslaufes, eines Führungszeugnisses und einer kurzen Schilderung, welche Erfahrungen für die Ausübung des Schiedsamtes eingebracht werden, bis Dienstag, den 31.3.2026 an den Fachdienst Ordnungswesen der Stadt Bad Salzuflen (Rudolph-Brandes-Allee 19, 32102 Bad Salzuflen) oder per Mail an ordnungsamt@bad-salzuflen.de. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.