Ungewollte Anbieterwechsel bei Strom und Gas

30. Aug. 2026 | Bielefeld

Person schreibt mit Stift auf gelben Notizzettel vor einer Wand mit Stromzählern und Verteilern

Stadtwerke Bielefeld

Immer wieder melden sich Betroffene bei den Stadtwerken Bielefeld, weil sie plötzlich eine Kündigungsbestätigung für ihren bisherigen Strom- oder Gasvertrag oder Vertragsunterlagen eines anderen Energieanbieters erhalten. Aus Sicht der Stadtwerke zeigt sich dabei: Wer sensible Vertragsdaten vorschnell weitergibt, kann ungewollt einen Anbieterwechsel in Gang setzen.

Die Masche der Trickser

Die Stadtwerke Bielefeld beobachten solche Fälle regelmäßig. Häufig werden Kundinnen und Kunden erst aufmerksam, wenn bereits Schreiben eines neuen Anbieters oder die Bestätigung einer Kündigung vorliegen. Für die Stadtwerke selbst werden solche Vorgänge in der Regel erst sichtbar, wenn sich Betroffene direkt melden.

Der Hintergrund: So funktioniert ein Wechsel

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen sollen einen einfachen Wechsel des Energieversorgers ermöglichen. Genau deshalb ist es umso wichtiger, dass ein Wechsel bewusst, informiert und ausdrücklich gewollt erfolgt. Problematisch wird es, wenn Zählernummern, Marktlokations-ID oder andere Vertragsdaten in Gesprächen weiter gegeben werden, ohne dass den Betroffenen klar ist, wofür diese Angaben genutzt werden können.

Vorsicht ist besser als Nachsicht: Empfehlungen der Stadtwerke

Die Stadtwerke empfehlen deshalb, besonders sorgfältig mit der eigenen Zählernummer und weiteren Vertragsdaten umzugehen und diese nur dann weiterzugeben, wenn der Abschluss eines neuen Energievertrags tatsächlich beabsichtigt ist. Zudem können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Bielefeld ausweisen. Im Zweifel hilft ein Anruf, um zu klären, ob der Zähler wirklich abgelesen werden muss. Die Zählernummer dient der eindeutigen Zuordnung einer Verbrauchsstelle und spielt im Wechselprozess eine zentrale Rolle.

Die Folgen ungewollter Wechsel

Auch für die Stadtwerke Bielefeld sind ungewollte Lieferantenwechsel mit erheblichem Aufwand verbunden. Monatlich werden im Durchschnitt 50 bis 100 Fälle registriert, in denen Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Bielefeld unbeabsichtigt zu einem anderen Anbieter wechseln.

Besonders problematisch aus Sicht der Stadtwerke ist, dass ungewollte Wechsel nach den geltenden Marktregeln nicht einfach rückwirkend korrigiert werden können. Weder der bisherige Energielieferant noch der zuständige Netzbetreiber können einen formal korrekt eingereichten Lieferantenwechsel eigenständig ablehnen. Eine inhaltliche Prüfung, ob der Wechsel tatsächlich vom Kunden gewollt ist, sieht das Marktmodell grundsätzlich nicht vor. Statt dessen müssen betroffene Kundinnen und Kunden erneut angemeldet werden. Dies führt sowohl für die Kundinnen und Kunden als auch für die beteiligten Unternehmen zu zusätzlichem Aufwand.

Was tun bei einem ungewollten Wechsel?

Der Großteil der Kunden wechselt mit viel Aufwand zurück zu den Stadtwerken Bielefeld. Doch das ist nicht immer möglich, wenn beispielsweise das Widerrufsrecht verstrichen ist. In diesen Fällen kann auch die Verbraucherzentrale beraten. „Wir verstehen den Ärger vieler Betroffener. Die aktuelle Regelung kann durchaus kritisch betrachtet werden. Für uns bedeutet sie vor allem zahlreiche Beratungsgespräche so wie individuelle Nacharbeiten, um gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden eine Lösung zu finden“, sagt Sven Berg, Geschäftsbereichsleiter Marketing, Vertrieb und Service beiden Stadtwerken Bielefeld.

Kontakt und Unterstützung

Die Stadtwerke Bielefeld unterstützen betroffene Kundinnen und Kunden bei der Klärung ihres Falls und empfehlen, bei unerwarteten Vertragsbestätigungen oder Kündigungsschreiben umgehend Kontakt aufzunehmen. Vor Ort im Kundenzentrum „Jahnplatz Nr. 5“, telefonisch unter(0800)1007175, per Mail an E-Mail: [email protected] oder per Chat.

Häufig gestellte Fragen

Was sind ungewollte Anbieterwechsel?

Ungewollte Anbieterwechsel im Bereich Strom und Gas treten auf, wenn Kunden, oft durch vorschnelles Weitergeben sensibler Vertragsdaten, einen Wechsel zu einem anderen Energieanbieter in Gang setzen, obwohl sie dies nicht beabsichtigen. Die Stadtwerke Bielefeld registrieren, dass Kunden in solchen Fällen plötzlich Kündigungsbestätigungen oder Vertragsunterlagen fremder Anbieter erhalten.

Wie viele Kunden der Stadtwerke Bielefeld sind monatlich von ungewollten Wechseln betroffen?

Nach Angaben der Stadtwerke Bielefeld sind monatlich im Durchschnitt 50 bis 100 Kunden von unbeabsichtigten Lieferantenwechseln betroffen.

Was empfehlen die Stadtwerke Bielefeld bei einem ungewollten Wechsel?

Die Stadtwerke Bielefeld empfehlen, bei unerwarteten Vertragsbestätigungen oder Kündigungsschreiben umgehend Kontakt mit ihnen aufzunehmen. Dies ist persönlich im Kundenzentrum „Jahnplatz Nr. 5“, telefonisch unter (0800) 1007175, per E-Mail an [email protected] oder per Chat möglich. Ist das Widerrufsrecht bereits verstrichen, kann auch die Verbraucherzentrale beraten.

Warum sind ungewollte Anbieterwechsel problematisch?

Ungewollte Wechsel sind nach den geltenden Marktregeln nicht einfach rückwirkend korrigierbar, da eine inhaltliche Prüfung des Kundenwillens nicht vorgesehen ist. Dies führt laut den Stadtwerken Bielefeld zu erheblichem Aufwand für Kunden und Unternehmen, da die Betroffenen erneut angemeldet werden müssen. Sven Berg, Geschäftsbereichsleiter Marketing, Vertrieb und Service bei den Stadtwerken Bielefeld, kritisiert die aktuelle Regelung und betont den Beratungs- und Nacharbeitsaufwand für das Unternehmen.

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