Wasserwerk Leopoldshöhe warnt vor illegaler Wasserentnahme

13. Aug. 2026 | Leopoldshöhe

Roter Hydrant mit zwei schwarzen Ventilen und Ketten auf einer grünen Rasenfläche

Wasserdiebstahl ist kein Kavaliersdelikt!

Illegale Wasserentnahme: Rechtliche Konsequenzen drohen

Aus aktuellem Anlass weist das Wasserwerk der Gemeinde Leopoldshöhe darauf hin, dass die unberechtigte Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz rechtswidrig ist. Die Nutzung von nicht genehmigten oder fremden Standrohren zur Wasserentnahme stellt eine illegale Nutzung des öffentlichen Versorgungsnetzes dar. Solche Verstöße können nach Angaben des Wasserwerks strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und werden zur Anzeige gebracht.

Zulässige Wasserentnahme und Poolbefüllung

Für eine zulässige Wasserentnahme aus dem Verteilnetz bietet das Wasserwerk laut eigener Aussage geprüfte und den technischen Regelwerken entsprechende Standrohre an. Diese können auf Antrag gegen eine Kaution und Nutzungsgebühr ausgeliehen werden und sollen eine hygienisch einwandfreie Wasserentnahme gewährleisten.

Das Wasserwerk stellt zudem klar, dass Standrohre nicht für die Befüllung privater Pools vermietet werden. Pools müssten stattdessen ausschließlich über den hauseigenen Trinkwasseranschluss befüllt werden. Auf diese Weise werde das entnommene Wasser über den Wasserzähler erfasst und ordnungsgemäß abgerechnet.

Hinweise zur Poolentleerung und zur Feuerwehr

Bei der Entleerung von Pools muss das Wasser in die Kanalisation eingeleitet werden und unterliegt der Abwassergebührenpflicht. Eine Ausnahme bilden laut Wasserwerk kleine Planschbecken bis zu etwa einem Kubikmeter Inhalt, wenn das Wasser auf dem Grundstück schadlos versickern kann und nicht chemisch behandelt wurde.

Die Freiwillige Feuerwehr Leopoldshöhe hat ebenfalls mitgeteilt, dass sie die Befüllung privater Pools nicht unterstützt und hierfür keine Standrohre verleiht.

Wasserdiebstahl ist kein Bagatellverstoß

Das Wasserwerk betont, dass Wasserdiebstahl Kosten verursache, die letztlich von allen Trinkwasserkunden getragen werden müssen. Nach Ansicht des Wasserwerks sei die unberechtigte Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz kein Bagatellverstoß. Sie beeinträchtige den ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserversorgung und führe zu vermeidbarem Aufwand für die Allgemeinheit. Das Wasserwerk bittet daher die Bevölkerung um Hinweise auf verdächtige Wasserentnahmen oder den missbräuchlichen Einsatz von Standrohren und kündigt an, entsprechenden Hinweisen nachzugehen.

Gefahr der Netzverunreinigung

Ferner weist das Wasserwerk auf die Gefahr einer Verunreinigung des Trinkwassernetzes hin, die bei der Verwendung ungeprüfter oder nicht desinfizierter Standrohre bestehe. Derartige Verunreinigungen könnten erhebliche gesundheitliche Risiken nach sich ziehen. Die Kosten für notwendige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen würden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Häufig gestellte Fragen

Was genau gilt als illegale Wasserentnahme in Leopoldshöhe?

Nach Angaben des Wasserwerks der Gemeinde Leopoldshöhe gilt die unberechtigte Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz, insbesondere durch die Nutzung von nicht genehmigten oder fremden Standrohren, als illegale Nutzung des Versorgungsnetzes.

Welche Folgen hat die unberechtigte Wasserentnahme?

Solche Verstöße können nach Angaben des Wasserwerks strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und werden zur Anzeige gebracht. Zudem verursacht Wasserdiebstahl Kosten, die von allen Trinkwasserkunden getragen werden müssen, und kann zur Verunreinigung des Trinkwassernetzes führen.

Wie kann man in Leopoldshöhe legal Wasser aus dem Verteilnetz entnehmen?

Das Wasserwerk bietet geprüfte und den technischen Regelwerken entsprechende Standrohre zur Ausleihe an. Diese sind auf Antrag gegen eine Kaution und Nutzungsgebühr erhältlich und sollen eine hygienisch einwandfreie Entnahme gewährleisten.

Darf die Feuerwehr Leopoldshöhe beim Befüllen von Pools helfen?

Die Freiwillige Feuerwehr Leopoldshöhe hat mitgeteilt, dass sie die Befüllung privater Pools nicht unterstützt und hierfür keine Standrohre verleiht. Pools sollen stattdessen ausschließlich über den hauseigenen Trinkwasseranschluss befüllt werden.

Teilen:
Facebook
Whatsapp
Twitter
×

DasBlatt Newsletter

Bleiben Sie informiert!

Alle 2 Wochen lokale Neuigkeiten
Interessante Kleinanzeigen
50% Rabatt-Gutschein als Willkommensgeschenk
Jederzeit kündbar

Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Datenschutzerklärung