
Symbolbild Taschendiebstahl vom Landes Kriminal Amt
Polizei warnt vor Diebstählen im Gedränge: Effektiver Schutz vor Langfingern
Taschendiebe nutzen gezielt das Gedränge bei Veranstaltungen, in Geschäften, an Haltestellen und in öffentlichen Verkehrsmitteln, um zuzuschlagen. Die Polizei weist darauf hin, dass einfache Verhaltensmaßnahmen das Risiko, Opfer eines Diebstahls zu werden, erheblich reduzieren können. Im Jahr 2024 wurden allein in Bielefeld 436 Taschendiebstähle angezeigt, was dieses Delikt zu den häufigsten im öffentlichen Raum zählt, neben Fahrraddiebstahl und Sachbeschädigungen.
Die Täter agieren vor allem dort, wo sich viele Menschen aufhalten. In öffentlichen Nahverkehrsmitteln schlagen sie bevorzugt während der „Rush-Hour“ zu. In Einkaufszentren sind die Stunden vor Ladenschluss, Aktionstage wie Schlussverkäufe und insbesondere die Vorweihnachtszeit – mit dem verstärkten Gedränge auf Weihnachtsmärkten – beliebte Gelegenheiten für Diebe.
Die Masche der Täter: Ablenkung und schnelle Handgriffe
Oft arbeiten die Diebe in organisierten Gruppen. Während eine Person das Opfer durch Anrempeln, Bitten um Auskunft oder Geld ablenkt, greift ein Komplize blitzschnell zu. Manchmal wird sogar ein künstlicher Stau auf Rolltreppen provoziert. Die Beute wird dann umgehend an eine dritte Person weitergegeben, die damit unauffällig verschwindet. Die Methoden sind vielfältig und reichen vom Beschmutzer-Trick bis hin zum Anrempel-Trick.
So schützen Sie sich vor Taschendieben
Die Polizei rät zu folgenden Schutzmaßnahmen: Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere stets in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen der Kleidung, möglichst dicht am Körper. Nehmen Sie nur so viel Bargeld und Wertsachen mit wie unbedingt nötig. Hand- und Umhängetaschen sollten verschlossen auf der Körpervorderseite oder unter dem Arm getragen werden. Bewahren Sie Kredit- und Bankkarten sowie die PIN getrennt voneinander auf und lernen Sie die PIN auswendig. Vermeiden Sie es, Geldbörsen offen in Einkaufstaschen zu legen. Hängen Sie Handtaschen niemals unbeaufsichtigt an Stuhllehnen ab und achten Sie auf ausreichend Abstand zu fremden Personen.
Was tun, wenn es doch passiert ist?
Sollte Ihnen eine Zahlungskarte abhandenkommen, lassen Sie diese sofort über den Sperr-Notruf 116 116 sperren. Für die Sperrung Ihrer Debitkarte auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift), welches keine PIN benötigt, müssen Sie den Verlust der Polizei melden. Nur die Polizei kann eine sogenannte KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlassen, meist im Rahmen einer Anzeigenerstattung.
Informieren Sie sich über weitere gängige Tricks und nützliche Tipps der Polizei.



