Vergabe zweites Schiedsamt: Verwaltung sucht engagierte Bürgerin bzw. engagierten Bürger
Neue Schiedsperson für Bezirk II gesucht
Vor einigen Wochen hatte Sascha Skoruppa als neue Schiedsperson den Schiedsamtsbezirk 1 mit den Zuständigkeitsbereichen der Ortsteile Bad Salzuflen I, Wüsten, Lockhausen und Biemsen-Ahmsen übernommen. Nun vergibt die Stadtverwaltung Bad Salzuflen ein weiteres Ehrenamt: Für den Schiedsamtsbezirk II mit seinen Ortsteilen Schötmar, Ehrsen-Breden, Gastrup-Hölsen, Retzen, Papenhausen, Holzhausen, Werl-Aspe und Wülfer-Bexten wird erneut eine engagierte Bürgerin bzw. ein engagierter Bürger für das verantwortungsvolle Ehrenamt gesucht.
Aufgaben und Anforderungen
Aufgabe der Schiedsperson ist, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines vollstreckbaren Vergleichs einvernehmlich zu beenden. In der Folge sollen mehr Streitigkeiten außergerichtlich durch eine Einigung beigelegt werden können. Juristische Fachkenntnisse sind für das Schiedsamt nicht erforderlich; dieses wird in speziellen Schulungen vermittelt.
Die Wahl der Schiedsperson erfolgt für jeweils fünf Jahre durch den Rat der Stadt Bad Salzuflen und wird anschließend vom Amtsgericht bestätigt. Eine Wiederwahl ist möglich. Gesucht wird eine Person mit Wohnsitz in dem ausgeschriebenen Schiedsbezirk II, die zwischen 25 und 75 Jahre alt ist und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt. Gefordert ist des Weiteren ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsfähigkeit.
Bewerbungsverfahren und Frist
Interessierte Personen senden ihre schriftliche Bewerbung unter Beifügung eines Lebenslaufes, eines Führungszeugnisses und einer kurzen Schilderung, welche Erfahrungen für die Ausübung des Schiedsamtes eingebracht werden, bis zum 31.12.2026 (Donnerstag) an den Fachdienst Ordnungswesen der Stadt Bad Salzuflen (Rudolph-Brandes-Allee 19, 32102 Bad Salzuflen) oder per Mail an [email protected]. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Hauptaufgabe einer Schiedsperson?
Die Schiedsperson schlichtet außerhalb eines Gerichtsverfahrens Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art und beendet diese durch einen vollstreckbaren Vergleich, um so mehr Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.
Welche Anforderungen müssen Bewerber für das Schiedsamt erfüllen?
Gesucht wird eine Person mit Wohnsitz im Schiedsbezirk II, die zwischen 25 und 75 Jahre alt ist und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt. Hohe Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsfähigkeit sind ebenfalls gefordert. Juristische Fachkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich, da diese in speziellen Schulungen vermittelt werden.
Wie lange dauert das Ehrenamt und wer wählt die Schiedsperson?
Die Wahl der Schiedsperson erfolgt für jeweils fünf Jahre durch den Rat der Stadt Bad Salzuflen und muss anschließend vom Amtsgericht bestätigt werden. Eine Wiederwahl ist möglich.
Wo und bis wann müssen Bewerbungen eingereicht werden?
Interessierte senden ihre schriftliche Bewerbung unter Beifügung eines Lebenslaufes, eines Führungszeugnisses und einer kurzen Schilderung der Erfahrungen bis zum 31. Dezember 2026 an den Fachdienst Ordnungswesen der Stadt Bad Salzuflen (Rudolph-Brandes-Allee 19, 32102 Bad Salzuflen) oder per E-Mail an [email protected].

