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Entlassung des stellvertretenden Bürgermeister möglicherweise unrechtmäßig

19. Nov. 2025 | Leopoldshöhe

Andreas Brinkmann fordert Rehabilitierung

Leopoldshöhe(rto). Andreas Brinkmann war stellvertretender Bürgermeister, bis er am 12.6.2025 seines Amtes als 1. stellvertretenden Bürgermeisters enthoben wurde.

Andreas Brinkmanns Beanstandung

Dass er damit nicht einverstanden war, ist verständlich. Neben persönlichen Vorwürfen gegenüber Bürgermeister Martin Hoffmann wandte er sich auch an die Kommunalaufsicht des Kreises. Von dort kam jetzt eine Antwort zu seiner Beanstandung.

Die Antwort der Kommunalaufsicht

In Vertretung des Landrates antwortete dessen allgemeiner Vertreter, Rainer Grabbe. Darin schreibt der Verwaltungsmann, dass es im Kern um die Frage gehe, ob die besondere 2-Tages- Frist des § 67 Abs. 4 Satz 3 GO NRW zwischen Antragstellung und Abwahl eines stellvertretenden Bürgermeisters ausreichende war.

„Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung ihrer Einwendungen und der Stellungnahmen des Bürgermeisters der Gemeinde Leopoldshöhe komme ich zu dem Ergebnis… …die erforderliche Ladungsfrist von sieben Tagen nicht eingehalten wurde“ schreibt Grabbe. Er gehe davon aus, dass aufgrund dessen eine Neubefassung des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe gemäß § 54 der Gemeindeordnung NRW erfolgen muss, in welcher der Bürgermeister die Beschlüsse zu den vorgenannten Punkten beanstandet, mit dem Ziel, dass der Rat diese Beschlüsse aufhebt. Die Tatsache, dass die Legislaturperiode 2020-2025 mittlerweile an ihr Ende gelangt ist, sei bei dieser Entscheidung unerheblich.

Andreas Brinkmanns Reaktion und Forderungen

Andreas Brinkmann erwartet jetzt, dass der Leopoldhöher Bürgermeister sich daran hält und er rehabilitiert wird, denn seine Abwahl sei nicht rechtens gewesen. Es bleibe eine erhebliche Rufschädigung seiner Person zurück. Deshalb habe er auch Bürgermeister Prof. Dr. Martin Hoffmann angeschrieben und aufgefordert der Auffassung der Kommunalaufsicht zu folgen und einen entsprechenden Tagesordnungspunkt in der ersten Sitzung des neuen Rates anzusetzen. „Leider hat Herr Hoffmann die dafür erforderlichen Fristen verstreichen lassen“ schreibt Andreas Brinkmann in einer Mitteilung an die Presse.

Stellungnahme von Bürgermeister Hoffmann

Bürgermeister Hoffmann sagt dazu: „Es gibt zu dem Vorgang bisher keine schriftliche Mitteilung vom Kreis an die Gemeinde, nur einen informellen Anruf von Herrn Grabbe. Erst wenn es eine schriftliche Mitteilung gibt, können wir darauf reagieren. Aber, es gibt da schon jetzt zwischen der Gemeinde und dem Kreis/der Kommunalaufsicht zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen.“

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