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Verbraucherzentrale NRW: Rechte bei Flugärger in den Herbstferien
Die Herbstferien stehen vor der Tür. Unerwartete Probleme wie Verspätung, Ausfall oder Gepäckverlust können die Reise trüben. Die Verbraucherzentrale NRW informiert Sie über Ihre Fluggastrechte.
„Bei Ankunftsverspätungen von drei Stunden oder mehr steht Reisenden eine Entschädigung von mindestens 250 Euro zu“, so Brigitte Dörhöfer. Nutzen Sie die kostenlose Flugärger-App. Drohnensperrungen gelten als außergewöhnlicher Umstand, hier meist kein Entschädigungsanspruch, wenn Airline zumutbar handelte.
Flugverspätung: Betreuung & Entschädigung
Bei Wartezeiten sind Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Hotel) Pflicht: ab zwei Stunden (Kurzstrecke), drei (Mittelstrecke), vier (Langstrecke). Eine Entschädigung (250-600 Euro) wird ab drei Stunden Ankunftsverspätung fällig. Ausnahmen: außergewöhnliche Umstände, die Airline nachweisbar belegt.
Flugausfall: Ersatz oder Erstattung?
Bei Annullierung wählen Sie: Ersatzbeförderung oder Erstattung des Ticketpreises (binnen sieben Tagen). Entschädigung entfällt, wenn Airline mindestens 14 Tage im Voraus informiert. Vorverlegung um >1 Stunde gilt als Annullierung.
Gepäckprobleme: Umgehend melden
Gepäck verloren, beschädigt oder zerstört? Melden Sie den Schaden umgehend (z.B. „Lost and Found“) und dokumentieren Sie ihn. Haftung circa 1.400 Euro pro Passagier. Tipp: Wertsachen/Medikamente ins Handgepäck; für aufgegebenes Gepäck ist die Haftung oft ausgeschlossen.
Flugärger-App: Ihr digitaler Helfer
Die kostenlose Flugärger-App erleichtert Prüfung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche bei Flugproblemen.
Mehr dazu unter: www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger



