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Krankenkasse wird teurer? So nutzen Sie Ihr Wechselrecht und sparen bares Geld

13. Nov. 2025 | Gesundheit

Verbraucherzentrale NRW erklärt, wie Versicherte Kosten senken können

Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung steigen. Mit dem 1.7.2025 hoben sechs Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag an, weitere Erhöhungen gab es bereits 2024 und Anfang 2025. Viele Versicherte fragen sich nun: Was tun, wenn die eigene Kasse teurer wird?

Die Verbraucherzentrale NRW rät zur Prüfung der Wechseloption. „Immerhin gibt es noch Unterschiede zwischen den 95 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland – beim Preis und bei den freiwilligen Leistungen“, betont Brigitte Dörhöfer, Leiterin bei der Verbraucherzentrale NRW in Detmold. „Ein Wechsel der Kasse kann durchaus angebracht sein“, erklärt sie und gibt wichtige Hinweise, worauf Versicherte achten sollten.

Wann ist ein Wechsel der Krankenkasse ratsam?

Für 2025 steigen Zusatzbeiträge bei vielen Kassen auf über drei Prozent, teils sogar über vier Prozent. Auch für 2026 sind Erhöhungen wahrscheinlich. Dennoch gibt es Anbieter mit Zusatzbeiträgen zwischen 2,5 und drei Prozent oder sogar unter dem Durchschnitt von 2,5 Prozent. Obwohl Arbeitgeber und Versicherte den Beitrag hälftig teilen, können individuelle Erhöhungen je nach Bruttoeinkommen eine dreistellige Summe pro Jahr ausmachen. Freiwillig Versicherte Selbstständige tragen den Beitrag allein. Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse ist die einzige Möglichkeit, diese Kosten zu senken.

Wie einfach ist der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse?

Der Wechsel ist heutzutage sehr unkompliziert. Eine separate Kündigung entfällt; es genügt, eine neue Krankenkasse zu wählen. Diese übernimmt alle Formalitäten mit Ihrer bisherigen Kasse. Wer das Sonderkündigungsrecht nutzen will, kann dies bis Monatsende der Beitragserhöhung tun. Beispiel: Erhöht die Kasse zum 1.7.2025, ist die Kündigung bis 31.7.2025 möglich. Die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse beginnt aber erst nach zwei Monaten Kündigungsfrist, also am 1.10.2025. Bis dahin zahlen Sie den höheren Beitrag an die alte Kasse.

Ausnahme: Versicherte mit einem Wahltarif zur Absicherung ihres Krankengeldes können frühestens nach dreijähriger Bindungsfrist kündigen. Wer das Sonderkündigungsrecht verpasst und mindestens zwölf Monate versichert war, kann das normale Kündigungsrecht mit zwei Monaten Kündigungsfrist zum Monatsende nutzen. Bei Arbeitgeberwechsel entfällt die Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten.

Was ist vor einem Wechsel zu bedenken?

Die Höhe des Zusatzbeitrags ist wichtig, aber nicht das einzige Kriterium. Leistungen sind zu über 90 Prozent identisch, doch bei freiwilligen Zusatzleistungen gibt es Unterschiede. Zuschüsse für künstliche Befruchtung, Osteopathie, Zahnreinigung, Reiseimpfungen, Haushaltshilfen oder häusliche Krankenpflege können trotz Beitragserhöhung lohnenswert sein. Auch Servicequalität, Erreichbarkeit und örtliche Niederlassungen sollten berücksichtigt werden.

Weiterführende Informationen:
Mehr zum Thema Krankenkassenwechsel finden Sie unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/10581
Eine umfassende Liste aller Kassen mit ihren jeweiligen Zusatzbeiträgen bietet der Spitzenverband des Bundes der Krankenkassen unter: www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf

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