Den Meinungswechsel des Kreises Lippe kann Andreeas Brinkmann nicht nachvollziehen. Die Zurückweisung seiner Beschwerde will er dennoch akzeptieren. Foto: kd
Im Zweifel für die Gemeinde
Leopoldshöhe (kd). Recht haben und Recht erhalten, ist noch lange nicht dasselbe. Diese Erfahrung musste auch Andreas Brinkmann (SPD) machen, der im Zuge seiner Abwahl als stellvertretender Bürgermeister von Leopoldshöhe auf einen Formfehler hinwies. Auf seine Aufsichtsbeschwerde hin erkannte der Kreis Lippe die Sachdarstellung Brinkmanns zwar an, die Abberufung sei jedoch „im Ergebnis vertretbar“. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Gründe für die Abberufung
Am 12.6.2025 des vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit Brinkmann als ersten Stellvertreter des Bürgermeisters abberufen. Dem lag ein parteiinternes Zerwürfnis zugrunde. Brinkmann, der in seinem Wahlkreis zum vierten Mal direkt gewählt worden war, wurde illoyales Verhalten vorgeworfen. Wie andere Ratsmitglieder äußerte auch der Betroffene Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses, da die Einladung zur Ratssitzung zu spät eingetroffen sei.
Einschaltung der Kommunalaufsicht
Brinkmann wandte sich an die Kommunalaufsicht des Kreises, die zunächst seinem Argument folgte. Zunächst telefonisch und am 18.11.2025 auch schriftlich per E-Mail wurde die Gemeinde aufgefordert, die Wahl zu beanstanden. Bürgermeister Martin Hoffmann (SPD) verlangte jedoch einen rechtsmittelfähigen Bescheid anstelle eines „Dreizeilers“, in dem außerdem eine Begründung gefehlt habe. In der jüngsten Ratssitzung berichtete Hoffmann, dass wir gegenüber dem Kreis „in drei Schriftsätzen vorgetragen haben, dass wir die Abwahl für rechtmäßig erachten“.
Neubewertung durch den Landrat
Jetzt kam die Kommunalaufsicht zu einer völlig anderen Bewertung. In einem von Landrat Meinolf Haase (CDU) unterzeichneten Schreiben an Brinkmann heißt es, das Verhalten der Gemeinde sei „mindestens vertretbar und damit offensichtlich nicht rechtswidrig“. Es bestehe insofern kein Handlungsbedarf. Im Übrigen habe der Kreis einen Ermessensspielraum: „Im Zweifel wird die Aufsicht aufgrund des Prinzips des gemeindefreundlichen Verhaltens versuchen, jedes Eingreifen auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.“
Rechtliche Unklarheiten
Auch die Rechtsprechung sei nicht eindeutig: Dieser konkrete Sachverhalt sei „bisher weder gerichtlich entschieden noch in der Literatur diskutiert“ worden. „Beide Ansätze sind dialogisch und rechtlich mit guten Gründen vertretbar.“ Offen sei allerdings, wie möglicherweise ein Verwaltungsgericht entscheiden werde.
Verzicht auf weitere rechtliche Schritte
Brinkmann machte aus einer Enttäuschung keinen Hehl. „Ich kann es nicht fassen, dass man jetzt eine solche Entscheidung trifft. Im November hat sich der Kreis noch anders geäußert“, sagte er dem „Blauen Blatt“ auf Anfrage. „Damit wird die Politikverdrossenheit der Menschen immer größer.“ Auf weitere rechtliche Schritte will er gleichwohl verzichten. „Die Angelegenheit hat mich schon ein Dreivierteljahr beschäftigt und viel Energie gekostet.“