Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW
Sonderförderung für eingruppige Kitas bleibt erhalten
Gute Nachrichten für eingruppige Kitas in Lippe: Die Sonderförderung in Höhe von 15.000 Euro für eingruppige Kitas, die vor 2007 gegründet wurden, bleibt erhalten.
Die schwarz-grüne Landesregierung hat jetzt ihren neuen Entwurf für die Aktualisierung des Kinderbildungsgesetzes in den Landtag eingebracht.
Bedeutung der Kitas für die Bildungslandschaft
„Eingruppige Kitas leisten großartige Arbeit. Es ist das herausragende persönliche Engagement der Mitarbeitenden und in vielen Fällen auch der Eltern, das diese Kitas zu ganz besonderen Einrichtungen für die Kinder macht. Sie sind ein wichtiger Pfeiler unseres Bildungs- und Betreuungsangebotes in Lippe“, so Julia Eisentraut, Landtagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende aus Lippe.
Finanzielle Unterstützung durch das Kinderbildungsgesetz
Laut dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) können eingruppige Einrichtungen, die bereits vor dem 28. 2. 2007 in Betrieb waren, unter Berücksichtigung des Trägeranteils einen weiteren Pauschalbetrag von bis zu 15.000 Euro bekommen, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag die Einrichtung nicht ausreichend finanzieren kann.
Umsetzung des Koalitionsvertrags und Bürokratieabbau
„Wir haben als Grüne mit der CDU bereits im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir eingruppige Kitas und Waldkindergärten fördern werden“, so Julia Eisentraut weiter. „Mit der Überarbeitung des Gesetzesentwurfs nach der Anhörung der Verbände kommt die Landesregierung dieser Vereinbarung nach. Das ist eine große Hilfe für eingruppige Kitas.“ Zusätzlich werden unter anderem auch Dokumentationspflichten reduziert.