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Weihnachtspost ohne Stress: So kommen Geschenke pünktlich und sicher an
Die Weihnachtszeit ist die Hochsaison für Paketdienste. Damit Geschenke rechtzeitig und unversehrt unter dem Weihnachtsbaum landen, gibt die Verbraucherzentrale NRW wichtige Ratschläge für den Versand von Paketen, Päckchen und Warensendungen, um Ärger und Enttäuschungen zu vermeiden.
Kleine Aufmerksamkeiten clever versenden
Kleine Geschenke wie Bücher oder Accessoires müssen nicht immer als teures Paket verschickt werden. Als „Warensendung“ im Umschlag sind sie oft preisgünstiger. Wichtig: Die Aufschrift „Warensendung“ oberhalb der Adresse anbringen. Ein handschriftlicher Gruß ist dabei nicht erlaubt, und die Sendung ist weder versichert noch nachverfolgbar.
Geldgeschenke richtig absichern
Wer Bargeld oder Gutscheine versenden möchte, sollte diese keinesfalls in einem einfach frankierten Umschlag verschicken, da hier kein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Für mehr Sicherheit empfiehlt sich das „Einschreiben Wert“, das zum Beispiel bei der Deutschen Post gegen Aufpreis erhältlich ist. Damit sind bis zu 100 Euro Bargeld oder 500 Euro Sachwerte abgesichert.
Rechtzeitige Planung ist das A und O
Um pünktliche Zustellung zu gewährleisten, sollten Pakete und Päckchen mindestens zehn bis vierzehn Tage vor Weihnachten aufgegeben werden. Die angegebenen Lieferzeiten sind in der Hochsaison lediglich unverbindlich. Wer eine garantierte Zustellung zu einem bestimmten Termin benötigt, muss auf kostenintensivere Expresslieferungen zurückgreifen.
Zustellung im Blick behalten
Die Zustellbedingungen variieren je nach Paketdienstleister, von einem bis zu drei Zustellversuchen. Ein Blick in die jeweiligen AGBs vor dem Versand lohnt sich. Ein praktischer Tipp: Wer oft nicht zu Hause ist, kann vorab eine Wunschperson oder eine Nachbaradresse für die Zustellung angeben. Wichtig ist: Der Empfang fremder Pakete ist freiwillig, doch wer quittiert, haftet unter Umständen für Schäden oder Verlust.
Handlungsanleitung bei beschädigten Sendungen
Bei Transportschäden muss der Paketdienstleister innerhalb von sieben Tagen informiert werden. Während kleinere Päckchen oft unversichert sind, liegt die Haftungsgrenze bei größeren Paketen je nach Unternehmen zwischen 500 und 750 Euro. Bei sichtbaren Schäden sollte der Zusteller diese sofort an der Haustür registrieren und dem Empfänger bestätigen.
Was tun, wenn das Paket verschwunden ist?
Bei versicherten Paketen mit Sendungsverfolgung kann der Status online überprüft werden. Hilft dies nicht, sollte ein kostenloser Nachforschungsauftrag beim Kundenservice gestellt werden, wofür der genaue Inhalt und der Einlieferungsbeleg benötigt werden. Die Paketdienstleister haben dafür mindestens 20 Tage Zeit. Achtung: Für Päckchen gilt dies in der Regel nicht; insbesondere bei DHL ist der Weg der Leichtgewichte bis zwei Kilogramm ohne Aufpreis nicht nachverfolgbar oder versichert. Hier lohnt sich ein Vergleich der Konditionen verschiedener Anbieter, um den optimalen Schutz zu finden.

