Mitgliederversammlung unter Auschluss der Öffentlichkeit
Leopoldshöhe (rto). Nach den harten öffentlichen Auseinandersetzungen der ehemaligen Vorstandskollegen der PUB (Parteilose unabhängige Bürgervereinigung) und den Auschluss des stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Martin Betge, antwortet dieser jetzt schriftlich auf Nachfragen der Redaktion.
Stellungnahme zu Interviewbedingungen
In seinem Antwortschreiben teilt er als erstes mit, dass er sich „…für zukünftige Interviews auf jeden Fall eine Freigabe von ihm vor Veröffentlichung vorbehält…“ (Anmerk. der Redaktion: Das entspricht nicht unserer journalistischen Auffassung einer freien Berichterstattung).
Verteidigung der Pressemitteilung
Auf die Frage wieso er, eine Presserklärung unter dem Logo der PUB herausgegeben habe, die möglicherweise die Wahrheit verdreht habe(z.B. Ausschluss von drei Mitgliedern die jetzt eine eigene Fraktion bilden), obwohl er selbst ausgeschlossen wurde, antwortet Dr. Betge: „Mit der Presseerklärung habe ich weder die Wahrheit verdreht noch die Presse gefoppt oder die Öffentlichkeit getäuscht.“
Zur Rechtsgültigkeit des Ausschlusses
Der Ausschluss, so schreibt er weiter, stehe auch nicht auf festen rechtlichen Füßen: „Ganz im Gegenteil. Wie von mir immer vertreten, können Mitglieder des Vorstandes ein anderes Vorstandsmitglied nicht aus einem Verein ausschließen.“
Seine Rechtsaufassung zieht er dabei aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 6.2.1984 II ZR19/83.
Der Leitsatz „Der Vorstand ist nicht berechtigt, ein Vorstandsmitglied aus dem Verein auszuschließen, auch wenn ihm die Satzung allgemein das Recht zur Ausschließung von Vereinsmitglieder zuweist“ sei so eindeutig, dass er keinen Raum für irgendeine andere Interpretation zulasse, so Dr. Betge.
Deshalb müsse er wegen der Nichtigkeit des Ausschlusses auch keinen Widerspruch einlegen, habe diese aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht getan. Im Ergebnis sei er also noch Mitglied des Vorstandes der PUB.
Der Ausschluss eines Mitgliedes sei nach seiner Auffassung „zunächst schwebend unwirksam” und müsse nach dem Widerspruch durch die Mitgliederversammlung eine Bestätigung erhalten. Bis dahin bestünde die uneingeschränkte Mitgliedschaft, so seine Antwort auf die Frage, wie er mit dem Ausschluss umgehe. Deshalb, so Dr. Betge, sei er natürlich genauso befugt gewesen wie seine Vorstandskollegen eine Presserklärung heraus zu geben. Auf deren nachvollziehbaren Inhalt und Richtigkeit ging er allerding nicht weiter ein.
Wer ist verantwortlich für den Bruch?
„Der Bruch ist nicht von uns gekommen“, schreibt er ohne dabei zu erklären, wen er mit ”uns”, meint.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung
Am Ende schreibt er noch, dass die beiden verbliebenen Vorstandsmitglieder von Mitgliedern der PUB zum Einlenken und zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgefordert wurden, dieser aber nicht nachgekommen seien. Erst ein Antrag beim Amtsgericht Lemgo auf gerichtliche Anordnung zur Einberufung einer Mitgliederversammlung hätte dazu geführt, dass es nun eine Mitgliederversammlung am 3.11.2025 gäbe.
Dabei wirft er den Einladenden aber vor, dass nach seiner Kenntnis 10 Mitglieder nicht eingeladen wurden. Einer Herausgabe der aktuellen Mitgliederliste, sowohl mündlich als auch schriftlich, seien die beiden anderen Vorstandmitglieder nicht nachgekommen.
Informationen zur Mitgliederversammlung und neuer Fraktion
Die besagte Mitgliederversammlung wird nach Rückfrage bei der einladenden PUB nicht öffentlich stattfinden.
Bezüglich der von Dr. Betge ins Spiel gebrachten Fünfer-Fraktion hat nach seiner Auskunft am Mittwoch den 22.10.2025 eine vorbereitende Fraktionssitzung stattgefunden.



