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Fachbezogene Pauschale des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinde:
Die Gemeinde Leopoldshöhe erhält für das Jahr 2026 eine Denkmalförderung in Höhe von 7.500,00 € vom Land Nordrhein-Westfalen. Diese fachbezogene Pauschale, gewährt nach § 30 Haushaltsgesetz 2026 – HHG 2026 NRW, ist für die Umsetzung kleinerer privater oder kirchlicher Denkmalpflegemaßnahmen zur Erhaltung des baukulturellen Erbes bestimmt. Die Mittel können zur Erfüllung des Zuwendungszwecks durch die Gemeinde Leopoldshöhe an natürliche und juristische Personen weitergeleitet werden.
Förderfähige Maßnahmen im Überblick
Förderfähig sind Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung, Sicherung, wissenschaftlichen Erforschung, Erfassung oder der Präsentation von Denkmälern im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sowie von in Denkmalbereichen liegenden Objekten dienen. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz NRW muss vorliegen.
Konkret können beispielsweise folgende Vorhaben gefördert werden:
- Maßnahmen zum Erhalt von Denkmalsubstanz (Restaurierungsmaßnahmen, Konservierungsmaßnahmen)
- Maßnahmen zum Erhalt des Erscheinungsbildes eines Denkmals
- Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen / bauzeitlichen Erscheinungsbildes
- Aufwendungen für die Organisation des „Tages des offenen Denkmals“, insbesondere für die Erstellung von orts- oder denkmalbezogenem Informationsmaterial
Wichtige Hinweise und Ausschlusskriterien
Nicht förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen (z. B. energetische und technische Ertüchtigung) sowie die Erneuerung von Heizungs- und/oder Elektroanlagen. Außerdem ist eine Doppelförderung unzulässig. Die zugewiesenen Mittel sind bis zum 31.12.2026 zweckentsprechend zu verwenden.
Ihr Kontakt bei Fragen
Bei Fragen steht Ihnen Reiner Loer von der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Leopoldshöhe (Stabsstelle Klimaschutz und Mobilität) unter Tel.: 05208-991271 oder E-Mail: [email protected] gerne zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Denkmalförderung für Leopoldshöhe im Jahr 2026?
Die Gemeinde Leopoldshöhe erhält für das Jahr 2026 eine fachbezogene Pauschale in Höhe von 7.500,00 € vom Land Nordrhein-Westfalen.
Wofür sind die Fördermittel bestimmt?
Die Mittel sind für die Durchführung kleinerer privater oder kirchlicher Denkmalpflegemaßnahmen zur Erhaltung des baukulturellen Erbes bestimmt. Sie können an natürliche und juristische Personen weitergeleitet werden.
Welche Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen?
Nicht förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen (z. B. energetische und technische Ertüchtigung) sowie die Erneuerung von Heizungs- und/oder Elektroanlagen. Eine Doppelförderung ist ebenfalls unzulässig.
Wer ist Ansprechpartner bei Fragen zur Denkmalförderung in Leopoldshöhe?
Reiner Loer von der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Leopoldshöhe (Stabsstelle Klimaschutz und Mobilität) steht unter Tel.: 05208-991271 oder E-Mail: [email protected] zur Verfügung.

