Recht auf Reparatur: Mehr Schutz für Elektrogeräte ab Juli 2026

3. Aug. 2026 | Überregionales

Zwei Personen mit Kappen reparieren gemeinsam eine Waschmaschine, die Frau hält einen Schraubenzieher

Stärkung der Verbraucherrechte: Neue EU-Regelung macht das Reparieren attraktiver als den Neukauf und verlängert Gewährleistungsfristen.

Ab dem 31.7.2026 treten in Deutschland weitreichende Änderungen für Konsumenten in Kraft, die defekte Elektrogeräte besitzen. Die Umsetzung der europäischen Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ stärkt das Reparieren von Geräten gegenüber einem Neukauf deutlich und betrifft Produkte wie Smartphones, Waschmaschinen oder Geschirrspüler.

Hersteller sind künftig verpflichtet, für bestimmte Produktgruppen Reparaturen auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung anzubieten, notwendige Ersatzteile bereitzustellen und Reparaturen nicht unnötig zu erschweren. Eine zentrale Neuerung ist zudem die Verlängerung der Gewährleistungsfrist bei einer Reparaturentscheidung.

Vorteile und Tipps der Verbraucherzentrale: Ingrid Deutmeyer, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Bielefeld, betont: „Verbraucher:innen profitieren innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von einer verlängerten Gewährleistungsfrist, wenn sie sich für eine Reparatur entscheiden.“ Sie gibt dazu praktische Tipps:

Es ist ratsam, Kaufbelege, Rechnungen und Reparaturprotokolle sorgfältig aufzubewahren. Diese Dokumente sind entscheidend, um Gewährleistungs- und Reparaturansprüche geltend zu machen. Innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung haben Konsumenten die Wahl zwischen kostenloser Reparatur oder Ersatzlieferung. Wer sich künftig für die Reparatur entscheidet, erhält eine einmalige Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate, was einen längeren Schutz bei erneuten Mängeln bietet.

Hersteller in der Pflicht: Das neue Reparaturrecht Ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist abgelaufen, können Verbraucher:innen zukünftig eine Reparatur direkt vom Hersteller verlangen. Dies gilt zunächst für spezifische Produktgruppen, die unter die EU-Ökodesign-Vorgaben fallen, darunter: Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Fernseher, Monitore, Smartphones, Tablets, Server und Akkus in E-Bikes/E-Scootern.

Hersteller müssen diese Produkte während ihrer üblichen Lebensdauer zu einem „angemessenen Preis“ instand setzen. Für Waschmaschinen und Kühlschränke besteht beispielsweise ein Anspruch auf Reparatur und Ersatzteilverfügbarkeit von zehn Jahren, für Smartphones von sieben Jahren. Diese Fristen beginnen mit der Markteinführung des letzten Geräts der entsprechenden Modellreihe in der EU.

Wichtige Schritte vor der Reparatur Vor einer Reparatur sollte ein verbindlicher Kostenvoranschlag oder das standardisierte europäische Reparaturinformationsformular angefordert werden, um Preise, Dauer und Leistungen transparent zu vergleichen. Reparaturbetriebe müssen dieses Formular auf Anfrage aushändigen. Neben herstellereigenen Vertragswerkstätten können auch freie Werkstätten beauftragt werden, da Hersteller verpflichtet sind, diesen Ersatzteile und notwendige Spezialwerkzeuge zur Verfügung zu stellen.

Bei Problemen, wie der Verweigerung einer gesetzlich vorgesehenen Reparatur oder Streitigkeiten über Kosten, bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW rechtliche Unterstützung.

Weiterführende Informationen: www.verbraucherzentrale.nrw/node/124253

Häufig gestellte Fragen

Wann treten die Änderungen zum Recht auf Reparatur in Kraft?

Die weitreichenden Änderungen zum „Recht auf Reparatur“ treten in Deutschland ab dem 31. Juli 2026 in Kraft.

Welche Vorteile bietet das Recht auf Reparatur für Verbraucher?

Verbraucher profitieren von der Pflicht der Hersteller, Reparaturen auch nach der Gewährleistung anzubieten und Ersatzteile bereitzustellen. Entscheiden sie sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung für eine Reparatur, verlängert sich diese Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate. Laut Ingrid Deutmeyer, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Bielefeld, stärkt dies die Position der Verbraucher.

Für welche Elektrogeräte gilt das neue Reparaturrecht?

Das Recht auf Reparatur gilt zunächst für spezifische Produktgruppen wie Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Fernseher, Monitore, Smartphones, Tablets, Server und Akkus in E-Bikes/E-Scootern.

Wie lange müssen Hersteller Ersatzteile für Elektrogeräte bereitstellen?

Hersteller müssen Produkte während ihrer üblichen Lebensdauer instand setzen und Ersatzteile bereitstellen. Dies bedeutet beispielsweise für Waschmaschinen und Kühlschränke eine Verfügbarkeit von zehn Jahren und für Smartphones von sieben Jahren.

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