Beratungsstelle Detmold rät, das Risiko nicht zu unterschätzen

18. Aug. 2026 | Überregionales

Eine Hand hält eine blaue Europäische Krankenversicherungskarte mit DE-Symbol, im Hintergrund unscharf weitere Karten

Beinbruch unter Palmen? Der richtige Versicherungsschutz im Urlaub

Brigitte Dörhöfer von der Verbraucherzentrale NRW in Detmold rät Reisenden dringend, das Risiko von Krankheit oder Unfall im Urlaub nicht zu unterschätzen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist laut ihrer Aussage entscheidend, um unerwartete Kosten für Arztbesuche oder Rücktransporte abzudecken, da solche Ereignisse unerwartet eintreten können und die gesetzliche Krankenkasse oft nicht alle Ausgaben übernimmt.

Urlaub innerhalb Europas und in Übersee

Ein längerer Aufenthalt in einem Krankenhaus außerhalb der EU oder in Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen kann schnell zur finanziellen Belastung werden. Aber auch innerhalb Europas übernimmt die Krankenkasse nicht immer alle Kosten. Es werden nur die Leistungen auf dem Niveau des Reiselandes übernommen und das kann je nach Land deutliche Zuzahlungen bedeuten. Oftmals rechnen Arztpraxen im Urlaubsort auch direkt privat ab. Wer seine Rechnung dann zu Hause bei der eigenen Krankenkasse einreicht, erhält nur maximal Kosten bis zur Höhe der deutschen Sätze ersetzt. Der teure Rücktransport wird gar nicht übernommen.

Gute Vorbereitung und Vergleich wichtig

Neben Hotelbewertungen und Ausflugtipps am Urlaubsort sollten Urlauber sich im Vorfeld der Reise auch mit ihrem Versicherungsschutz beschäftigen. Gesetzlich Versicherte können sich auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung (www.dvka.de) erkundigen, wie medizinische Behandlungen im Urlaubsland gehandhabt werden und welche Leistungen in EU-Ländern und anderen beliebten Reiseländern wie der Türkei oder der Schweiz von der eigenen Krankenkasse übernommen werden. Ob nun aber Europa oder weiter weg: eine Auslandsreisekrankenversicherung gehört in jedes Gepäck. Denn sie deckt Kosten ab, die nicht von der eigenen Krankenversicherung übernommen werden. Neben den notwendigen Behandlungen sollten auch Organisation und Kosten eines medizinisch sinnvollen Rücktransports nach Deutschland mitversichert sein. Vorsicht ist bei Online-Abschluss direkt bei Reisebuchung geboten. Das ist zwar bequem und mit einem Klick erledigt. Die Krankenversicherung wird hierbei aber gerne im Paket zusammen mit weiteren, unnötigen Leistungen angeboten, wie beispielsweise der Gepäckversicherung. Zudem handelt es sich oft um Jahresverträge, die im ersten Jahr einen günstigeren Preis haben, im Folgejahr dann deutlich teurer werden.

Familien und Reisen mit Vorerkrankung

Familien mit Kindern sollten besonders aufs Kleingedruckte achten und vergleichen, was und wer während der Reise versichert ist. Bei jüngeren Kindern sollte das Rooming-in mitversichert sein, also die Mitaufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus. Auch Organisation und Kostenübernahme einer nötigen Betreuung des Kindes ist sinnvoll, wenn die Eltern krankheitsbedingt ausfallen. Ist der Nachwuchs schon älter, sollte sichergestellt sein, dass der Familientarif auch für die volljährigen Kinder noch gilt.

Für Menschen mit Vorerkrankungen kann es mitunter schwer sein, passenden Versicherungsschutz zu bekommen. Zumindest dann, wenn Behandlungen während der Reise absehbar sind. Wer also planmäßig zur Dialyse geht oder andere regelmäßige Behandlungen erhält, muss deswegen nicht auf die Fernreise verzichten. Für bis zu sechs Wochen pro Jahr übernimmt die eigene Krankenkasse auch außerhalb Europas die Kosten, die auch im Inland für die Behandlung angefallen wären. Chronisch Kranke sollten das aber vorab mit ihrer Kasse abklären. Ist der Versicherungsschutz geklärt, kann man ganz entspannt und voller Vorfreude der nächsten Reise entgegensehen.

Mehr zur Auslandsreisekrankenversicherung unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/13885

Häufig gestellte Fragen

Warum ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für den Urlaub wichtig?

Laut Brigitte Dörhöfer von der Verbraucherzentrale NRW in Detmold ist eine Auslandsreisekrankenversicherung entscheidend, da bei Krankheit oder Unfall im Ausland die gesetzliche Krankenkasse nicht immer alle Kosten übernimmt. Insbesondere teure Rücktransporte nach Deutschland werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

Übernimmt meine deutsche Krankenkasse keine Kosten bei Krankheit im Ausland?

Innerhalb Europas übernimmt die deutsche Krankenkasse nur Leistungen auf dem Niveau des Reiselandes, was Zuzahlungen bedeuten kann. Außerhalb der EU oder in Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen können die Kosten schnell zur finanziellen Belastung werden, da die Krankenkasse dort oft nur bis zur Höhe der deutschen Sätze ersetzt. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport wird generell nicht übernommen.

Worauf sollte ich beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung achten?

Es sollte darauf geachtet werden, dass neben den notwendigen Behandlungen auch Organisation und Kosten eines medizinisch sinnvollen Rücktransports nach Deutschland mitversichert sind. Die Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht bei Online-Abschlüssen im Paket mit unnötigen Leistungen oder bei Jahresverträgen, die im Folgejahr teurer werden können. Familien sollten prüfen, ob Rooming-in und Betreuung der Kinder mitversichert sind und der Familientarif für volljährige Kinder gilt. Personen mit Vorerkrankungen sollten den Schutz vorab mit ihrer Krankenkasse klären.

Teilen:
Facebook
Whatsapp
Twitter
×

DasBlatt Newsletter

Bleiben Sie informiert!

Alle 2 Wochen lokale Neuigkeiten
Interessante Kleinanzeigen
50% Rabatt-Gutschein als Willkommensgeschenk
Jederzeit kündbar

Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Datenschutzerklärung