Achtung: Irreführende Werbeversprechen bei Smart-Meter-Angeboten
Derzeit erhalten Haushalte in Bad Salzuflen Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH (DMG), in denen der Einbau eines Smart Meters angeboten wird. Die Schreiben stammen nicht von den Stadtwerken. Sie enthalten irreführende Werbeversprechen. Wer ein solches Schreiben erhalten hat, muss darauf nicht reagieren.
Derzeit erhalten Haushalte in Bad Salzuflen unaufgefordert Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH (DMG) per Postwurfspezial. Darin wird der Einbau eines sogenannten Smart Meters (intelligentes Messsystem) beworben.
Die Stadtwerke Bad Salzuflen stellen klar:
Die Anschreiben stammen weder vom örtlichen Netzbetreiber noch werden sie in dessen Auftrag versendet. Wer ein solches Werbeschreiben erhält, muss darauf nicht reagieren.
Bei der DMG handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Zwar steht es Verbrauchern grundsätzlich frei, Drittanbieter zu wählen, die Stadtwerke Bad Salzuflen warnen jedoch nach einer genauen Analyse des Angebots vor voreiligen Vertragsabschlüssen.
Stellungnahme des Geschäftsführers
„Lassen Sie sich durch vermeintliche Fristen oder vorgegaukeltem Aktionsdruck nicht verunsichern“, erklärt Volker Stammer, Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Salzuflen. „Bei den Stadtwerken gibt es keine künstlichen Fristen. Kundinnen und Kunden haben jederzeit Anspruch auf den Wechsel oder den Einbau eines Smart Meters zu unseren gewohnt fairen und gesetzlich geregelten Konditionen“.
Kein echter Preisvorteil bei der Installation
Das beworbene „0 € Installation“-Angebot ist keine exklusive Sonderaktion des Anbieters, sondern entspricht ohnehin dem Branchenstandard sowie der regulären Praxis der Stadtwerke Bad Salzuflen.
Günstigere laufende Kosten & transparente Entgelte
Preisvergleiche zeigen, dass die Smart Meter der Stadtwerke Bad Salzuflen in vielen Fällen dauerhaft günstiger sind als die Angebote von Wettbewerbern wie der DMG.
Auch bei der Weitergabe der Netzentgelt-Reduzierung (nach § 14a EnWG) profitieren Stadtwerke Kunden von höheren Erstattungsbeträgen. Diese erhalten Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (wie Wärmepumpen oder Wallboxen). Diese Vergütung ist gesetzlich an das Gerät gebunden und wird vom örtlichen Verteilnetzbetreiber gewährt, völlig unabhängig vom Messstellenbetreiber.
„Als etablierter Messstellenbetreiber vor Ort stehen wir für vertrauten Service, direkte Ansprechpartner und absolute Transparenz, ohne versteckte Zusatzverträge oder unübersichtliche Drittanbieter-Modelle“, betont Geschäftsführer Volker Stammer.
Wann der Smart-Meter-Einbau Pflicht wird
Wenn ein Smart-Meter-Einbau gesetzlich vorgeschrieben ist (ab 6.000 kWh Jahresverbrauch, PV-Anlagen ab 7 kWp oder steuerbaren Geräten), informieren die Stadtwerke Bad Salzuflen die Haushalte rechtzeitig und direkt im Rahmen ihrer regulären Ausbauplanung.
Was tun bei bereits abgeschlossenem Vertrag?
Sollten Sie bereits einen Vertrag bei einem Drittanbieter unterschrieben haben, empfiehlt sich die Prüfung eines 14-tägigen Widerrufsrechts. Bei Fragen steht die Energieberatung der Stadtwerke Bad Salzuflen unter Tel.: 05222-8080 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Worum warnen die Stadtwerke Bad Salzuflen?
Die Stadtwerke Bad Salzuflen warnen Haushalte in Bad Salzuflen aktuell vor irreführenden Werbeversprechen der Deutschen Messwesen GmbH (DMG) zum Einbau von Smart Metern. Sie weisen darauf hin, dass die Schreiben nicht von ihnen stammen und man nicht darauf reagieren muss.
Wer ist die Deutsche Messwesen GmbH (DMG)?
Die Deutsche Messwesen GmbH (DMG) ist ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber, der derzeit Haushalten in Bad Salzuflen den Einbau von Smart Metern anbietet.
Wann ist der Einbau eines Smart Meters Pflicht?
Der Einbau eines Smart Meters ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Jahresverbrauch von 6.000 kWh erreicht wird, bei PV-Anlagen ab 7 kWp oder bei steuerbaren Geräten. Die Stadtwerke Bad Salzuflen informieren betroffene Haushalte rechtzeitig über die Ausbauplanung.
Was sollen Kunden tun, wenn sie bereits einen Vertrag mit einem Drittanbieter abgeschlossen haben?
Sollten Kunden bereits einen Vertrag mit einem Drittanbieter unterzeichnet haben, empfiehlt sich die Prüfung eines 14-tägigen Widerrufsrechts. Für weitere Fragen steht die Energieberatung der Stadtwerke Bad Salzuflen zur Verfügung.
