Das Ordnungsamt der Stadt Bielefeld weist auf die besonderen Schutzvorschriften für die stillen Feiertage im November hin und ruft Bürger sowie Veranstalter auf, die gesetzlichen Verbote strikt einzuhalten.
Drei Gedenktage im November sind betroffen: Allerheiligen (Sonntag, 1.11.2026), der Volkstrauertag (Sonntag, 15.11.2026) und der Totensonntag (Sonntag, 22.11.2026).
Strikte Verbote für öffentliche Veranstaltungen
Gemäß dem Feiertagsgesetz NRW sind am Volkstrauertag von 5.00 – 13.00 Uhr Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Sport- und Volksfeste, Zirkus sowie der Betrieb von Freizeitanlagen mit artistischen oder tänzerischen Darbietungen untersagt. Gleiches gilt für Spielhallen und gewerbliche Wetten. Für Allerheiligen und den Totensonntag gelten diese Beschränkungen erweitert von 5.00 – 18.00 Uhr.
Zudem sind an allen drei stillen Feiertagen von 5.00 – 18.00 Uhr musikalische und unterhaltende Darbietungen in Gaststätten sowie öffentliche Tanzveranstaltungen verboten. Das Ordnungsamt bittet um Verständnis und Respekt für den stillen Charakter dieser Tage.
Häufig gestellte Fragen
Welche stillen Feiertage sind im November 2026 in Bielefeld betroffen?
Im November 2026 sind Allerheiligen (1.11.), der Volkstrauertag (15.11.) und der Totensonntag (22.11.) in Bielefeld von den besonderen Schutzvorschriften betroffen.
Welche öffentlichen Veranstaltungen sind am Volkstrauertag in Bielefeld untersagt?
Am Volkstrauertag (15.11.2026) sind in Bielefeld von 5.00 bis 13.00 Uhr Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Sport- und Volksfeste, Zirkus sowie der Betrieb von Freizeitanlagen mit artistischen oder tänzerischen Darbietungen verboten. Auch Spielhallen und gewerbliche Wetten sind in dieser Zeit untersagt.
Gibt es Unterschiede bei den Verbotszeiten für Allerheiligen und Totensonntag?
Ja, für Allerheiligen (1.11.2026) und den Totensonntag (22.11.2026) gelten die genannten Beschränkungen erweitert von 5.00 bis 18.00 Uhr, im Gegensatz zum Volkstrauertag, wo sie bis 13.00 Uhr gelten.
Welche zusätzlichen Verbote betreffen alle drei stillen Feiertage?
An allen drei stillen Feiertagen sind von 5.00 bis 18.00 Uhr musikalische und unterhaltende Darbietungen in Gaststätten sowie öffentliche Tanzveranstaltungen verboten.