Kreis Lippe reagiert auf Bienenseuche. Foto: ebewa, pixelio
Kreis Lippe reagiert auf Bienenseuche zum Schutz der Völker
Im Kreis Lippe wurde in der Gemeinde Leopoldshöhe die Amerikanische Faulbrut (AFB) der Bienen amtlich festgestellt. Als Reaktion darauf und zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung hat der Kreis Lippe eine Allgemeinverfügung erlassen und einen Sperrbezirk eingerichtet.
Dieser Sperrbezirk umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe sowie angrenzende Bereiche im Norden der Stadt Oerlinghausen. Geografisch erstreckt sich die Zone ungefähr zwischen Greste im Osten, Barkhausen bis zur B 66 im Süden, Berkenbruch im Westen sowie Milse und Evenhausen im Norden. Eine detaillierte Darstellung ist im Geoportal des Kreises Lippe (geoportal.kreislippe.de/geoportal/application/untersuchungs_sperrbezirke) abrufbar.
Meldepflicht für Bienenhalterinnen und Bienenhalter
Alle Besitzerinnen und Besitzer von Bienenvölkern innerhalb dieses Sperrbezirks sind dringend dazu verpflichtet, ihre Bienenstände bis spätestens Montag, den 27.4.2026, beim Veterinäramt des Kreises Lippe zu melden. Die Meldung muss Name, Anschrift, Erreichbarkeit sowie den Standort und die Anzahl der Bienenvölker umfassen. Dies dient der frühzeitigen Erkennung und Prävention.
Innerhalb des Sperrbezirks gelten strikte Schutzmaßnahmen
Bienenvölker und Bienenstände werden amtstierärztlich untersucht; bewegliche Stände dürfen nicht umgesetzt werden. Zudem ist es untersagt, Bienen, Waben, Wachs, Honig oder Gerätschaften aus den betroffenen Bienenständen zu entfernen oder Bienenvölker in den Sperrbezirk zu verbringen.
Keine Gefahr für Menschen
Es ist wichtig zu betonen, dass die Amerikanische Faulbrut eine bakterielle Erkrankung der Bienenbrut ist und für Menschen absolut ungefährlich. Honig kann weiterhin bedenkenlos verzehrt werden.
Ziel der Maßnahmen ist ausschließlich der Schutz der Bienenvölker und somit auch der wichtigen Bestäubungsleistung für Landwirtschaft und Natur.

