Der Start ins Schulleben
Für viele Familien beginnt in den kommenden Monaten ein neuer, wichtiger Abschnitt: Ihr Kind kommt im Sommer 2027 in die Schule. Damit der Start ins Schulleben möglichst gut gelingt, informiert die Stadt Bielefeld über das Anmeldeverfahren an den Grundschulen.
Anmeldungen vom 28.9.2026 bis 15.11.2026
Die Anmeldungen für das Schuljahr 2027/2028 sind in Bielefeld vom 28.9.2026 bis zum 15.11.2026 möglich. Eltern können für ihr Kind grundsätzlich eine Grundschule frei wählen. Sie sollten sich frühzeitig über die Schulen informieren und vor der Anmeldung einen Termin mit dem Schulbüro der gewünschten Grundschule vereinbaren. Kinder, die bis zum 30.9.2027 sechs Jahre alt werden, sind ab dem 1.8.2027 schulpflichtig. Für diese Kinder muss die Anmeldung bis spätestens 15.11.2026 erfolgt sein. Welche Unterlagen zur Anmeldung benötigt werden und wie die Anmeldung genau abläuft, erfahren Eltern bei der jeweiligen Grundschule. Eine gleichzeitige Anmeldung an zwei städtischen Grundschulen ist nicht möglich. Eine Anmeldung sowohl an einer städtischen als auch an einer nicht-städtischen Grundschule ist dagegen möglich.
Freie Schulwahl
Für jedes schulpflichtige Kind steht ein Schulplatz an einer Grundschule zur Verfügung. Die Stadt Bielefeld stellt dafür grundsätzlich ausreichend Schulplätze bereit. Eltern können ihr Kind an ihrer Wunschschule anmelden. Wenn an einer Schule jedoch mehr Kinder angemeldet werden als Plätze vorhanden sind, muss die Schule eine Auswahl treffen. Dabei haben Kinder, die im Einzugsbereich, also in der Nähe der Schule wohnen, grundsätzlich Vorrang vor Kindern, die außerhalb dieses Bereichs wohnen. Welche Grundschule in der Nähe des eigenen Wohnortes liegt, können Eltern online über die Schulsuche auf www.bildung-in-bielefeld.de herausfinden. Dafür kann die eigene Adresse eingegeben werden. Auch im Online-Stadtplan der Stadt Bielefeld sind die Grundschulen dargestellt.
Für Eltern bedeutet das: Die Anmeldung an einer Wunschschule ist möglich, garantiert aber nicht in jedem Fall die Aufnahme an dieser Schule. Ausnahmen sind aber beispielsweise bei besonderen Härtefällen möglich.
Wer entscheidet über die Aufnahme?
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung der jeweiligen Grundschule. Grundlage sind die vorhandenen Schulplätze und die geltenden Aufnahmevorschriften. Wenn mehr Kinder angemeldet werden als Plätze zur Verfügung stehen, liegt ein sogenannter Anmeldeüberhang vor. Dann muss die Schule nach den gesetzlich festgelegten Kriterien über die Schulanmeldungen entscheiden.
Was passiert, wenn die Wunschschule keinen Platz anbieten kann?
Wenn eine Grundschule mehr Anmeldungen erhält, als sie Plätze zur Verfügung hat, können nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden. In diesem Fall erhalten die Eltern von der Schule einen Ablehnungsbescheid. Darin werden zur Orientierung Grundschulen genannt, an denen noch freie Kapazitäten vorhanden sind.
Weitere Information und ein FAQ zur Schulanmeldung sind verfügbar unter www.bildung-in-bielefeld.de. Hier stellen sich auch die Bielefelder Grundschulen vor.
Häufig gestellte Fragen
Wann findet die Anmeldung für die Grundschulen in Bielefeld statt?
Die Anmeldungen für das Schuljahr 2027/2028 in Bielefeld sind vom 28. September 2026 bis zum 15. November 2026 möglich.
Wer ist schulpflichtig für das Schuljahr 2027/2028?
Kinder, die bis zum 30. September 2027 sechs Jahre alt werden, sind ab dem 1. August 2027 schulpflichtig.
Kann ich die Grundschule für mein Kind frei wählen?
Grundsätzlich können Eltern eine Grundschule frei wählen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei einem Überangebot an Anmeldungen die Schule eine Auswahl treffen muss, wobei Kinder im Einzugsbereich Vorrang haben.
Was passiert, wenn die Wunschschule keinen Platz anbieten kann?
Wenn eine Grundschule mehr Anmeldungen erhält, als sie Plätze zur Verfügung hat, erhalten die Eltern einen Ablehnungsbescheid. Dieser nennt zur Orientierung andere Grundschulen mit freien Kapazitäten.

