Regelmäßige Beratungseinsätze sind für die Pflegegeldbeziehenden in Westfalen-Lippe gesetzlich vorgeschrieben. Nur dann ist eine kontinuierliche Zahlung des Pflegegeldes sichergestellt. Foto: AOK/Colourbox/hfr
Unterstützung für über 23.000 Pflegebedürftige in Lippe und Bielefeld
Kreis Westfalen-Lippe. Für zehntausende Menschen in der Region ist das eigene Zuhause der wichtigste Ort der Versorgung. Laut einer aktuellen Auswertung des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen werden allein im Kreis Lippe rund 11.500 Menschen und in Bielefeld weitere 11.700 Personen in den eigenen vier Wänden betreut, ohne dabei auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückzugreifen. Doch wer als Pflegebedürftiger ausschließlich Pflegegeld bezieht, unterliegt einer gesetzlichen Nachweispflicht: Damit die finanziellen Leistungen dauerhaft in voller Höhe ausgezahlt werden, müssen in regelmäßigen Abständen Beratungsbesuche durch qualifizierte Fachkräfte nachgewiesen werden. Um diese oft mühsame Suche nach geeigneten Ansprechpartnern zu vereinfachen, hat die AOK ihren digitalen Pflegenavigator nun umfassend erweitert.
Digitale Suche für mehr Transparenz
Das Online-Portal wurde speziell um die Kategorie der Anbieter von Beratungsbesuchen ergänzt. Allein für den Raum Westfalen-Lippe weist die Datenbank nun über 2.000 zertifizierte Anbieter aus. Die Nutzung ist barrierefrei gestaltet: Im Portal unter www.aok.de/pflegeberatungssuche werden nach Eingabe der Postleitzahl sofort ambulante Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz in der Nähe angezeigt. AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner betont die Flexibilität der modernen Pflegeberatung: „Die Beratungsbesuche finden in der Regel in der häuslichen Umgebung statt, können aber nach dem ersten Besuch zuhause auch per Videokonferenz durchgeführt werden.“ Dies spart Zeit und reduziert den organisatorischen Aufwand für die Familien.
Gesetzesänderung ab 2026 und finanzielle Risiken
Die Häufigkeit der verpflichtenden Termine richtet sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit. In den Pflegegraden 2 und 3 müssen die Besuche aktuell halbjährlich erfolgen, in den höheren Pflegegraden 4 und 5 sogar vierteljährlich. Hier steht jedoch eine Entlastung bevor: Mit der neuen Pflegegesetzgebung werden die Intervalle ab dem 1.1.2026 für die Pflegegrade 4 und 5 ebenfalls auf einen halbjährlichen Rhythmus umgestellt. „Die Besuche dienen dazu, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen regelmäßig Hilfe und praktische Unterstützung mit der nötigen pflegefachlichen Kompetenz anzubieten“, erläutert Wehmhöner den Hintergrund der Maßnahme.
Direkte Abrechnung vermeidet bürokratischen Aufwand
Für die Betroffenen entstehen durch die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung keine direkten Kosten. Die AOK und andere Pflegekassen rechnen das Honorar für die Beratung unbürokratisch direkt mit dem Pflegedienst oder der anerkannten Stelle ab. Pflegebedürftige müssen somit weder in Vorkasse treten noch Rechnungen begleichen. Dennoch mahnt die Kasse zur Disziplin: Wer die Beratungen nicht in den vorgegebenen Intervallen wahrnimmt, riskiert empfindliche Konsequenzen bis hin zur Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes. Der Pflegenavigator bietet darüber hinaus weitere nützliche Funktionen: Neben Prüfergebnissen zur Qualität von 1.738 Pflegediensten und 1.091 Pflegeheimen in Westfalen-Lippe ermöglicht er auch einen transparenten Kostenvergleich der Einrichtungen.
Zum Pflegenavigator der AOK: www.aok.de/pflegenavigator