
Foto: Gemeinde Leopoldshöhe
Gemeinde Leopoldshöhe
Start der Baumaßnahme
Die Gemeinde Leopoldshöhe beginnt am Montag, 28.9.2026, mit dem Ausbau der Schötmarschen Straße. Die Arbeiten starten am Gieselmann-Kreisel und werden abschnittsweise durchgeführt.
Ziele und Umfang der Arbeiten
Ziel der Baumaßnahme ist die nachhaltige Erneuerung und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Im Zuge der Arbeiten werden die Verkehrsflächen und der Straßenaufbau erneuert. Je nach Erfordernis werden außerdem die Entwässerung sowie weitere Nebenanlagen angepasst.
Informationen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer
Durch die abschnittsweise Umsetzung sollen die Beeinträchtigungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer möglichst geringgehalten werden. Dennoch ist während der Bauzeit mit Einschränkungen zu rechnen. Die Erreichbarkeit der Grundstücke für Rettungsfahrzeuge wird während der gesamten Bauzeit sichergestellt. Über notwendige Einschränkungen der Zufahrtsmöglichkeiten informiert die ausführende Baufirma die betroffenen Anlieger rechtzeitig.
Die Gemeinde Leopoldshöhe und die beauftragten Unternehmen sind bemüht, die Beeinträchtigungen auf das notwendige Maß zu beschränken und die Arbeiten zügig durchzuführen.
Bitte um Verständnis
Die Gemeinde bittet die Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen während der Bauzeit.
Häufig gestellte Fragen
Wann beginnt der Ausbau der Schötmarschen Straße in Leopoldshöhe?
Die Gemeinde Leopoldshöhe beginnt am Montag, 28.9.2026, mit dem Ausbau der Schötmarschen Straße.
Wo genau starten die Bauarbeiten?
Die Arbeiten starten am Gieselmann-Kreisel in Leopoldshöhe und werden abschnittsweise durchgeführt.
Was sind die Ziele der Baumaßnahme?
Ziel der Baumaßnahme ist die nachhaltige Erneuerung und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, einschließlich der Erneuerung von Verkehrsflächen, Straßenaufbau, Entwässerung und weiterer Nebenanlagen.
Welche Auswirkungen haben die Bauarbeiten auf Anlieger und Verkehrsteilnehmer?
Es ist mit abschnittsweisen Beeinträchtigungen zu rechnen. Die Erreichbarkeit der Grundstücke für Rettungsfahrzeuge wird sichergestellt, und die ausführende Baufirma informiert Anlieger rechtzeitig über Zufahrtseinschränkungen.

