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Erster Fall von Geflügelpest in Lippe bestätigt

1. Dez. 2025 | Kurz notiert

Oerlinghausen (kd). Bei einer verstorbenen Wildgans in Oerlinghausen kam kürzlich der Verdacht auf, sie könnte sich mit Geflügelpest infiziert haben. Der Erreger wurde inzwischen vom Friedrich-Löffler-Institut nachgewiesen. Da es sich um den bislang einzigen bestätigten Fall in Lippe handelt, verzichtet das Veterinäramt des Kreises derzeit noch auf eine Aufstallpflicht. Grundsätzlich wird jedoch allen Geflügelhaltern – unabhängig von der Anzahl der Tiere – empfohlen, streng auf die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu achten.

Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelhalter

Zu den Maßnahmen gehören, den direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindern. Insbesondere gilt: Haus- und Nutzgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind. Personen, die Geflügelställe betreten, sollten dies nur mit sauberen Stiefeln oder Überschuhen tun.

Die Geflügelpest: Bestätigung, Risiko und Übertragung

Dieser Fall wurde nun durch weitere Untersuchungen bestätigt. Alle weiteren Tests an verendeten Wildvögeln verliefen bislang glücklicherweise negativ. Das Risiko, dass sich weitere Tiere infizieren, ist dennoch hoch. Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die bei gehaltenem Geflügel und bei Wildvögeln zu schweren Krankheitsverläufen mit massenhaftem Verenden der Tiere führen kann. Als Hauptüberträger der Viren gelten insbesondere Wasservögel, die den Erreger während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können.

Symptome erkennen und Meldepflicht für Tierhalter

Tierhalter, die erhöhten Tierverlust oder klinische Anzeichen auf Geflügelpest feststellen, sollten die Ursache tierärztlich abklären. Eine Untersuchung kann eine Infektion mit Geflügelpestviren ausschließen beziehungsweise einen Verdacht weiterverfolgen. Mögliche Anzeichen einer Erkrankung des Geflügels können Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, zentral nervöse Störung (Taumeln und Schwanken) oder Atemnot sein. Stellen Halter Anzeichen der Geflügelpest bei ihren Tieren fest, müssen sie diese dem Kreisveterinäramt melden.

Meldung von verendeten Wildvögeln durch Bürger

Bürgerinnen und Bürger können Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln sowie Greif-, Eulen- und Rabenvögeln dem Veterinäramt unter vetlmue@kreis-lippe.de oder unter Tel. 05231-622171 gemeldet werden.

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