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Feuerwerksverkauf in OWL ohne gravierende Verstöße

5. Jan. 2026 | Überregionales

Kontrollen der Bezirksregierung Detmold:

Positive Bilanz bei Feuerwerkskontrollen

Detmold. Die Kontrollen durch die Bezirksregierung Detmold des Feuerwerksverkaufs in Ostwestfalen-Lippe zeigten keine gravierenden Verstöße. Die Bilanz ist durchweg positiv: Es wurden lediglich geringfügige Mängel festgestellt, die zudem direkt vor Ort behoben wurden.

Durchführung der Kontrollen

Die Mitarbeitenden des Dezernates für Arbeitsschutz der Bezirksregierung Detmold kontrollierten die Verkaufs- und Lagerräume der Einzelhandelsgeschäfte, die den Verkauf legaler Feuerwerkskörper angemeldet hatten.

Festgestellte geringfügige Mängel

Bemängelt wurden in zwei Fällen Spraydosen mit brennbaren Materialien in unmittelbarer Nähe der Feuerwerkskörper. Die Ware musste sofort umgeräumt werden. In der Nähe des Feuerwerksverkaufs dürfen keine brennbaren Waren wie beispielsweise Toilettenpapier, Duftöle oder eben Spraydosen stehen. In einem Fall war ein erforderlicher Feuerlöscher nicht vorhanden. Der fehlende Feuerlöscher wurde im Beisein der Beamten der Bezirksregierung Detmold herbeigeschafft.

Keine illegalen Feuerwerke oder Altersverstöße

Illegales Feuerwerk wie die sogenannten „Polenböller“ wurden nicht vorgefunden. Ebenfalls stellten die Kontrolleure keine Probleme bei der Abgabe der Pyrotechnik hinsichtlich der Altersbeschränkungen und der Beschaffenheit der Produkte fest. Es wurden insgesamt 63 Geschäfte überprüft

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