
Der frühere NRW-Justizminister und jetzige Landtagsabgeordnete Thomas Kutschaty (2. v.r.) wurde von Bürgermeister Peter Heepmann, der Oerlinghauser SPD-Vorsitzenden Frauke Kleemeier und der Landtagsabgeordneten Ellen Stock (v.l.) begrüßt. Fotos: kd
SPD-Politiker Thomas Kutschaty erläutert juristische Wege gegen die AfD in Oerlinghausen und fordert schnelles Handeln
Oerlinghausen (kd). Gemeinsam mit anderen Prominenten gehörte der Landtagsabgeordnete Thomas Kutschaty (SPD) zu den Erstunterzeichnern des Appells „AfD-Verbot jetzt“. In Oerlinghausen erläuterte der ehemalige NRW-Justizminister in der Aula des Niklas-Luhmann-Gymnasiums am Montag vor 100 Zuhörern die juristischen Möglichkeiten. Eingeladen hatte die SPD der Bergstadt.
AfD-Verbot ja oder nein? In dieser Frage gebe es in der Bevölkerung eigentlich nur zwei Meinungen, stellte die heimische Landtagsabgeordnete Ellen Stock (SPD) zu Beginn fest. „Die Befürworter halten es für notwendig, die Gegner warnen vor den politischen Folgen“, sagte sie. In der häufig emotional geführten Debatte sei es deshalb sinnvoll, sich an die Fakten zu halten.
Die juristischen Grundlagen eines Parteiverbots
Kutschaty, von Beruf Rechtsanwalt in Essen, ging zunächst auf die im Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte ein. Als eine Lehre aus der NS-Zeit setze die deutsche Verfassung aber auch Grenzen gegenüber jenen, die die Demokratie erklärtermaßen beseitigen wollen. Bislang seien nur zwei Parteien verboten worden. „Darüber dürfen aber nur unabhängige Richter entscheiden“, sagte Kutschaty. „Es geht nicht darum, unliebsame Konkurrenten auszuschalten.“
Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD
Einen Verbotsantrag dürfen daher keine Parteien, sondern allein der Bundestag, die Bundesregierung oder der Bundesrat stellen. Dies ist jedoch noch nicht geschehen. Zur Beurteilung sei das Gesamtbild der Partei entscheidend. Eine solche Einschätzung liege bereits vor, sagte der Referent. 2025 hat der Verfassungsschutz die Aussagen von 350 Funktionären der AfD geprüft und ein 1.200 Seiten starkes Gutachten vorgelegt. Das Ergebnis: In drei wichtigen Bereichen verstoße die AfD gegen das Grundgesetz. Die Partei unterscheide zwischen Menschen erster und zweiter Klasse, habe die Absicht, die Demokratie zu beeinträchtigen und missachte das Rechtsstaatsprinzip.
Hohe Hürden und politische Maßnahmen
Für ein Verbot gebe es jedoch nicht ohne Grund hohe Hürden, betonte Kutschaty. „Aber wir müssen verhindern, dass Verfassungsfeinde Macht erhalten.“ Als politische Maßnahme sei in Nordrhein-Westfalen eine Initiative aktiv, um 100.000 Unterschriften zu sammeln, die demnächst im Landtag übergeben werden sollen. Die juristische Entscheidung obliege dann allein beim Bundesverfassungsgericht.
Aufruf zu mehr zivilrechtlicher Courage
Kutschaty sprach sich entschieden dagegen aus, wenn andere Parteien die AfD mit ihren Themen imitieren zu wollen. „Das ist brandgefährlich“, sagte er. Außerdem forderte er die Zuhörerschaft auf, „mehr zivilrechtliche Courage zu zeigen“. Man dürfe den Kampf gegen die AfD nicht allein den demokratischen Parteien überlassen. „Es gibt viele gute Gründe unsere Verfassung zu verteidigen“, sagte Kutschaty.
„Höchste Zeit für Verfahrensvorbereitung“
Auf die Frage aus dem Publikum, wann denn der richtige Zeitpunkt für einen Verbotsantrag gekommen sei, entgegnete der Referent: „Es ist höchste Zeit, dass jetzt ein Verfahren vorbereitet wird.“ Verfassungsjuristen sollten beginnen, Beweise zu sichten und zu bewerten, bevor es zu spät sei. Erich Kästner zitierend sagte Kutschaty: „Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf Landesverrat genannt wird. Man darf nicht warten, bis aus dem Schneeball eine Lawine geworden ist.“

