Informationen zu Straßensperrungen in Bielefeld
Bielefeld (bi) Während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarkes in Bielefeld sind ab Donnerstag, den 20.11.2025 – einschließlich Dienstag, den 30.12.2025, folgende Straßen voll gesperrt:
Detaillierte Sperrungen im Weihnachtsmarktbereich
Ritterstraße: Die Ritterstraße ist ab dem Abzweig Mauerstraße donnerstags bis sonntags von 16.00 – 22.00 Uhr, außerdem am Sonntag, 14.12.2025, von 12.00 – 22.00 Uhr und am Dienstag, 23.12.2025, von 16.00 – 22.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt zum Parkhaus bei Hausnummer 27 bleibt über Ritterstraße möglich.
Renteistraße (Verlängerung der Ritterstraße): Die Renteistraße ist ab Hausnummer 6 gesperrt. Die Einfahrt zum Parkhaus bleibt über Altstädter Kirchplatz und Renteistraße möglich.
Altstädter Kirchplatz: Der Altstädter Kirchplatz ist ab Hausnummer 5 von donnerstags – sonntags von 16.00 – 22.00 Uhr, außerdem am Sonntag, 14.12.2025, von 12.00 – 22.00 Uhr und am Dienstag, 23.12.2025, von 16.00 – 22.00 Uhr gesperrt. Die Einfahrt zum Parkhaus Renteistraße bleibt möglich.
Fußgängerzone: Die Fußgängerzone ist donnerstags – sonntags von 16.00 – 22.00 Uhr sowie am Sonntag, 14.12.2025, von 12.00 – 22.00 Uhr und Dienstag, 23.12.2025, von 16.00 – 22.00 Uhr nicht befahrbar. Im Bereich der Rathausstraße und der Obernstraße gilt dies von 12.00 – 22.00 Uhr.
Weitere Straßensperrungen
Straßensperrungen: Die Bahnhofstraße ist ab Hausnummer 45 Richtung Jahnplatz gesperrt. Die Karl-Eilers-Straße ist ab Hausnummer 9 Richtung Bahnhofstraße gesperrt. Die Stresemannstraße ist ab Hausnummer 19 Richtung Bahnhofstraße gesperrt. Die Straße Gehrenberg ist ab Hausnummer 8 bzw. Hausnummer 3 Richtung Alter Markt gesperrt. Die Neustädter Straße ist ab Hausnummer 24 Richtung Obernstraße gesperrt.
Wichtiger Hinweis zum Fußverkehr
Hinweis: Der Fußverkehr kann die Sperrstellen jederzeit passieren.
Ausnahmegenehmigungen
Begründete Ausnahmegenehmigungen können beim Amt für Verkehr beantragt werden.



