Die Verbraucherzentrale NRW in Bielefeld gibt Studierenden, die erstmals in eine eigene Wohnung oder WG ziehen, wichtige Tipps zu Versicherungen, Stromverträgen und finanziellen Grundlagen. Ingrid Deutmeyer, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Bielefeld, betont dabei die Bedeutung einer sorgfältigen Planung und weist darauf hin, dass Studierende oft noch über die Eltern mitversichert sind, wodurch unnötige Ausgaben vermieden werden können.

Die erste eigene Wohnung

Wichtig ist, für regelmäßige grundlegende Zahlungen Daueraufträge einzurichten. Vorab sollte man aber die Preise und Tarife für Telefon, Internet und Strom vergleichen, denn sie unterscheiden sich oft stark. Der Strompreis setzt sich meistens aus einem Grundtarif und den Kosten für die verbrauchten Kilowattstunden zusammen, auch Arbeitspreis genannt.

Ein Single-Haushalt verbraucht etwa 1.700 Kilowattstunden pro Jahr. Einige Tarife sind monatlich kündbar, bei anderen gibt es eine Mindestlaufzeit, die maximal zwei Jahre betragen darf. Danach läuft der Vertrag meist unbefristet weiter und ist dann jederzeit kündbar. Man kann auch bestehende Verträge mitnehmen.

Wenn Anbieter Neukund:innen mit günstigen Preisen locken, diese aber noch während der Vertragslaufzeit anheben, hat man ein Sonderkündigungsrecht. Um von der Preiserhöhung zu erfahren, ist es wichtig, die Kundenanschreiben des Anbieters genau zu lesen. Und beim Einzug in die neue Wohnung sollte man sich die Zählerstände notieren.

Die wichtigsten Versicherungen

Essenziell ist eine private Haftpflichtversicherung, denn sie deckt Schäden ab, die man anderen unbeabsichtigt zufügt. Je nach Schaden kann das in die Millionen gehen. Deshalb sollten als Deckungssumme mindestens zehn Millionen Euro vereinbart werden.

Unverheiratete Kinder sind während der Schulzeit und der sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung oder dem Studium meist noch im Vertrag der Eltern mitversichert. Im Zweifel sollten Eltern sich das vom Versicherer bestätigen lassen. Auch die Krankenversicherung ist ein Muss.

Studierende können bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern beitragsfrei in der Gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden. Sie dürfen dann aber als Minijobber nicht mehr als 603,00 € verdienen – in den Semesterferien darf es auch mal ein bisschen mehr sein. Wer über die Eltern privat krankenversichert ist, muss sich entscheiden, ob das während des Studiums so bleiben soll. Auszubildende sind in der Regel pflichtversichert.

Weiterführende Informationen:

Absicherung für Studierende: www.verbraucherzentrale.nrw/node/10510

Umzugs-Checkliste: www.verbraucherzentrale.nrw/node/74337

Die erste eigene Wohnung: www.verbraucherzentrale.nrw/node/83439

Welches Girokonto ist das beste: www.verbraucherzentrale.nrw/node/95567

Häufig gestellte Fragen

Welche Versicherungen sind für Studierende wichtig?

Für Studierende sind eine private Haftpflichtversicherung und eine Krankenversicherung essenziell. Oft sind Studierende jedoch noch über die Eltern mitversichert.

Bis zu welchem Alter können Studierende über die Eltern krankenversichert bleiben?

Studierende können bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern beitragsfrei in der Gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden. Dabei dürfen sie als Minijobber nicht mehr als 603,00 € verdienen, wobei in den Semesterferien höhere Verdienste erlaubt sind.

Worauf sollte man bei Stromverträgen achten, wenn man in die erste eigene Wohnung zieht?

Es ist ratsam, vorab die Preise und Tarife für Strom zu vergleichen. Beim Einzug in die neue Wohnung sollte man sich die Zählerstände notieren und Kundenanschreiben des Anbieters genau lesen, um über mögliche Preiserhöhungen informiert zu sein.

Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Stromverträgen?

Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Stromanbieter die Preise während der Vertragslaufzeit erhöht.