DGB Ostwestfalen-Lippe gibt wichtige Hinweise
Die Sommerferien bieten vielen Schülern die Chance, das Taschengeld aufzubessern. Der DGB Ostwestfalen-Lippe informiert über wichtige Rechte und Pflichten, um eine positive erste Arbeitserfahrung zu sichern. Das Kennen der grundlegenden Arbeitsgesetze ist entscheidend, um Problemen vorzubeugen.
Zentral ist der Mindestlohn
Beschäftigte ab 18 Jahren erhalten aktuell 13,90 € pro Stunde. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt dies jedoch nicht, was Lisa Marie Krätschmer vom DGB als „Diskriminierung“ kritisiert. Sie fordert: „Faire Bezahlung sollte nicht vom Alter abhängen.“ Existiert ein Tarifvertrag, muss dieser auch für Minderjährige gelten.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist für junge Jobber maßgeblich
Es untersagt gefährliche Arbeiten für Personen unter 18 Jahren. Kinder von 13 – 14 Jahren dürfen nur mit elterlicher Zustimmung maximal zwei (in der Landwirtschaft drei) Stunden täglich zwischen 8.00 – 18.00 Uhr arbeiten. Für Jugendliche zwischen 15 – 17 Jahren gelten andere Regeln: Maximal vier Wochen pro Jahr in den Ferien, höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Der Arbeitszeitraum liegt zwischen 6.00 – 20.00 Uhr. Ausnahmen ab 16 Jahren erlauben Einsätze in Gastronomie (bis 22.00 Uhr) oder Schichtbetrieben (bis 23.00 Uhr).
Auch Pausenzeiten sind gesetzlich festgelegt:
Wer unter 18 ist und 4,5 – 6 Stunden arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Bei über 6 Stunden sind es 60 Minuten.
Der DGB rät zur Vorsorge: „Gewerkschaften helfen auch bei Problemen im Ferienjob.“ Eine frühzeitige Gewerkschaftsmitgliedschaft schützt vor Verstößen oder schlechter Bezahlung. Die örtlichen Geschäftsstellen bieten Unterstützung und Beratung.

