Sei dem 1.1.2026 werden die zahnmedizinische Früherkennungsuntersuchungen im neuen 'U-Heft' auch für die Kleinsten dokumentiert. Foto: AOK/colourbox/hfr
Neuerung zur Früherkennung im Kreis Westfalen-Lippe
Kreis Westfalen-Lippe. Die Zahngesundheit bei Kleinkindern im Kreis Westfalen-Lippe weist deutliche Lücken auf: Laut einer aktuellen Auswertung der AOK NordWest nimmt derzeit nur jedes dritte Kind bis zum sechsten Lebensjahr die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung wahr. Um diese Quote zu verbessern und Defizite schneller zu erkennen, greift seit dem 1.1.2026 eine wichtige Neuerung: Zahnärzte dokumentieren die Ergebnisse der Vorsorge nun direkt im gelben Kinderuntersuchungsheft (U-Heft).
Das Ziel der Maßnahme ist klar definiert: Die Mundgesundheit der Jüngsten soll nachhaltig gefördert werden. „Durch diese zusätzlichen Präventionsleistungen können Defizite schneller entdeckt werden. Kontinuierliche Zahnarztbesuche sind entscheidend für die lebenslange Erhaltung der Mundgesundheit“, erklärt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner. Er betont: „Je früher dabei mit der gezielten Zahnpflege begonnen wird, desto besser.“
Bessere Vernetzung durch zentrale Dokumentation
Bislang wurden die Untersuchungen in separaten Kinderzahnpässen vermerkt. Die Integration in das U-Heft bietet nun entscheidende Vorteile: Kinderärzte können bei den regulären U-Untersuchungen sofort den zahnärztlichen Status einsehen und Eltern gegebenenfalls auf fehlende Besuche hinweisen. Zudem sind die Zeitfenster für alle sechs vorgesehenen Zahn-Untersuchungen prominent auf der Umschlagseite des Heftes platziert, um das Vergessen von Terminen zu verhindern. Dies stärkt den Wissenstransfer zwischen den Praxen und sichert ein frühes Erkennen von Karies, für die Kinderzähne bereits ab dem ersten Zahn anfällig sind.
Überbrückung bis zu den neuen Heften
Vollständig neue U-Hefte mit den entsprechenden Seiten werden ab Mitte Februar 2026 ausgegeben. Für Eltern, deren Kinder bereits ein U-Heft besitzen, gibt es eine unkomplizierte Übergangslösung: Sie erhalten in ihrer Zahnarzt- oder Kinderarztpraxis spezielle Einlegehefte und Aufkleber. Perspektivisch ist zudem geplant, das U-Heft im Laufe des Jahres in die elektronische Patientenakte zu integrieren.
Umfangreiche Leistungen für die Kleinsten
Anspruch auf die zahnärztliche Früherkennung haben Kinder zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr. Das Leistungsspektrum umfasst die Untersuchung der Mundhöhle, die Einschätzung des Kariesrisikos sowie eine Beratung zu Ernährung und Mundhygiene. „Die AOK übernimmt die Kosten für die Früherkennungsuntersuchungen sowie zusätzlich die Kosten für die Fluoridlackbehandlung zur Kariesvorbeugung zweimal pro Kalenderhalbjahr“, so Wehmhöner abschließend.